Rechtsprechung
EuGH, 13.12.1984 - 21/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Beamten in eine höhere Besoldungsstufe ; Festsetzung eines Dienstaltersbeginns; Gewährung einer höheren Dienstaltersstufe
- Judicialis
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 20/83
Aristides Vlachos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
URTEIL VOM 13.12.1984 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 20 UND 21/83 Verfahren, während das Kapitel 3 die Beurteilung, das Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und die Beförderung regelt.Nach Ablauf der durch Artikel 34 Absatz 1 Beamtenstatut vorgeschriebenen Probezeit wurde der Kläger am 30. Juni 1982 als Jurist-Übersetzer der Besoldungsgruppe 6, Dienstaltersstufe 3, der Sonderlaufbahn LA ab 1. Juli 1982 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt; gegen diese Entscheidung hat er am 10. Februar 1983 eine erste Klage erhoben (eingetragen unter der Nummer 21/83), mit der er seine Ernennung in Besoldungsgruppe LA 5, Dienstaltersstufe 4, verlangt.
Mit der Klage in der Rechtssache Nr. 21/83 wird somit unabhängig von den beiden vorstehend genannten Entscheidungen die Ernennung und Neueinstufung des Klägers mit Wirkung vom 20. Januar 1982, dem Tag der Stellung seines Antrags, verlangt.
In der Klage in der Rechtssache 21/83 bringt der Kläger zwei Klagegründe vor, die sich zum einen auf die angeblichen Zusicherungen der Anstellungsbehörde in bezug auf seine Einstufung und zum anderen auf die Anwendung der Artikel 31 und 32 bei der Festsetzung seiner Besoldungsgruppe und seiner Dienstaltersstufe beziehen.