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   EuGH, 14.09.2004 - C-19/03   

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https://dejure.org/2004,3756
EuGH, 14.09.2004 - C-19/03 (https://dejure.org/2004,3756)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2004 - C-19/03 (https://dejure.org/2004,3756)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2004 - C-19/03 (https://dejure.org/2004,3756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1103/97 - Einführung des Euro - Umrechnung der nationalen Währungseinheiten in die Euro-Einheit - Rundung zu zahlender oder zu verbuchender Geldbeträge nach Anwendung der Umrechnung - Im Telekommunikationssektor ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Verbraucher-Zentrale Hamburg

  • EU-Kommission PDF

    Verbraucher-Zentrale Hamburg eV gegen O2 (Germany) GmbH & Co. OHG.

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1103/97 - Einführung des Euro - Umrechnung der nationalen Währungseinheiten in die Euro-Einheit - Rundung zu zahlender oder zu verbuchender Geldbeträge nach Anwendung der Umrechnung - Im Telekommunikationssektor ...

  • EU-Kommission

    Verbraucher-Zentrale Hamburg eV gegen O2 (Germany) GmbH & Co. OHG

    Währungspolitik

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einer Verbraucherzentrale und einem Mobilfunkanbieter über dessen vertragliche Umrechnung und Rundung der zuvor in Deutschen Mark ausgedrückten Minutenpreise für Telefongespräche in Euro ; Begriff des zu zahlenden oder ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro Art. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom ... 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro Art. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro Art. 5; ; Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1103/97 - Einführung des Euro - Umrechnung der nationalen Währungseinheiten in die Euro-Einheit - Rundung zu zahlender oder zu verbuchender Geldbeträge nach Anwendung der Umrechnung - Im Telekommunikationssektor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wirtschaftspolitik - DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT, WELCHE RUNDUNGSREGELN AUF GELDBETRÄGE SOWIE AUF WAREN- UND DIENSTLEISTUNGSTARIFE IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINFÜHRUNG DES EURO ANZUWENDEN SIND

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Verbraucher-Zentrale Hamburg

    Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1103/97 - Einführung des Euro - Umrechnung der nationalen Währungseinheiten in die Euro-Einheit - Rundung zu zahlender oder zu verbuchender Geldbeträge nach Anwendung der Umrechnung - Im Telekommunikationssektor ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    O2-Euro-Umrechnung rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    O2-Euro-Umrechnung rechtswidrig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts München I - Auslegung von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (ABl. L 162, S. 1) - Telekommunikationspreise - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 629
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 18.01.2007 - C-359/05

    Estager - Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnungen (EG) Nrn. 1103/97 und

    30 bis 34 seines Urteils vom 14. September 2004, Verbraucher-Zentrale Hamburg (C-19/03, Slg. 2004, I-8183) geprüft.

    Nach Art. 3 Satz 1 der Verordnung Nr. 1103/97 bewirkt "[d]ie Einführung des Euro ... weder eine Veränderung von Bestimmungen in Rechtsinstrumenten oder eine Schuldbefreiung noch rechtfertigt sie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen, noch gibt sie einer Partei das Recht, ein Rechtsinstrument einseitig zu ändern oder zu beenden" (Urteil Verbraucher-Zentrale Hamburg, Randnr. 31).

    In Art. 4 Abs. 2 heißt es, dass "[d]ie Umrechnungskurse ... bei Umrechnungen nicht gerundet oder um eine oder mehrere Stellen gekürzt [werden]", und Art. 4 Abs. 3 bestimmt, dass "[v]on den Umrechnungskursen abgeleitete inverse Kurse ... nicht verwendet [werden]", wobei mit der letztgenannten Bestimmung nach dem zehnten Erwägungsgrund der Verordnung verhindert werden soll, dass es zu "erheblichen Ungenauigkeiten [kommt], insbesondere wenn es sich um hohe Beträge handelt" (Urteil Verbraucher-Zentrale Hamburg, Randnr. 32).

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 363/04

    Umrechnung des Kleingartenpachtzinses in Euro

    Dies hat inzwischen - nach Verkündung des Berufungsurteils - der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften für einen vergleichbaren Fall bestätigt (Urteil der Großen Kammer vom 14. September 2004 - Rs. C-19/03 = EuZW 2004, 629; ergangen auf Vorlage des LG München I, BKR 2003, 218 [Rundung von Telefonkosten, die auf der Grundlage unterschiedlicher Minutenpreise zu ermitteln sind]).
  • EuGöD, 14.11.2006 - F-100/05

    Chatziioannidou / Kommission

    Par ailleurs, l'article 3 du règlement n° 1103/97 viserait seulement à garantir la continuité des engagements déjà souscrits par les citoyens et les entreprises (arrêt de la Cour du 14 septembre 2004, Verbraucher-Zentrale Hamburg, C-19/03, Rec.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-359/05

    Estager - Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro - Nationale

    5 - Urteil vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-19/03 (Slg. 2004, I-8183).
  • LG München I, 03.05.2005 - 33 O 3385/05

    O2-Euro-Umrechnung rechtswidrig

    Die Kammer bleibt insoweit bei ihrer bereits im Beschluss vom 17.12.2002 (Bl. 63 / 73 d.A.) vertretenen Rechtsauffassung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichtshofs in seinem Urteil vom 14.09.2004 ( C-19/03 ) zur Auslegung insbesondere von Artikel 5 Satz 1 der Verordnung.
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