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   EuGH, 14.12.1982 - 316/81   

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EuGH, 14.12.1982 - 316/81 (https://dejure.org/1982,10682)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1982 - 316/81 (https://dejure.org/1982,10682)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1982 - 316/81 (https://dejure.org/1982,10682)
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 14.12.1982 - 314/81

    Procureur de la République / Waterkeyn

    URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1982 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 314 BIS 316/81 UND 83/82 Die Gerichte des betreffenden Staates haben ihrerseits die Pflicht, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Beachtung des Urteils sicherzustellen.

    In den verbundenen Rechtssachen 314 bis 316/81 und 83/82 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177-EWG-Vertrag vom Tribunal de grande instance Paris in den vor diesem Gericht anhängigen Strafverfahren.

    - RODOLPHE JOËL, PIERRE DE ROBINET DE PIAS und die für sie haftenden Gesellschaften (Rechtssache 316/81), - JEAN CAYARD, JEAN-CLAUDE DECAUX, JACQUES ZADOK, JACQUES FOBY, RENÉ MARTAUD, MARCEL MINCKES, ANDRÉ BOUSSÄ-MART, MAURICE BRÉBART und die für sie haftenden Gesellschaften (Rechtssache 83/82),.

    Die ersten drei Entscheidungen des Tribunal de grande instance Paris sind am 18. Dezember 1981, die vierte Entscheidung ist am 8. März 1982 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden und haben die Nrn. 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82 erhalten.

    Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 10. März .1982 die Verbindung der Rechtssachen 314/81, 315/81 und 316/81, ferner mit Beschluß vom 31. März 1982 die Verbindung der verbundenen Rechtssachen 314/81 bis 316/81 mit der Rechtssache 83/82 für die Zwecke des Verfahrens und einer gemeinsamen Entscheidung angeordnet.

    In den Verfahren, die zu den Rechtssachen 315/81 und 316/81 geführt hätten, seien ganz offensichtlich die innerstaatlichen Vorschriften anzuwenden, denn die fraglichen Erzeugnisse seien beide aus Portugal eingeführt.

    In den Rechtssachen 315/81 und 316/81 gehe es um Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal; nun bestehe aber zwischen der EWG und der Portugiesischen Republik ein Abkommen, das durch die Verordnung Nr. 2844/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 (ABl. L 301, S. 164) im Namen der Gemeinschaft geschlossen worden sei und dessen Artikel 14 Absatz 2 und 23 identisch seien mit den Artikeln 30 und 36 EWG-Vertrag.

    Die von dem Gericht zur Vorabenentscheidung vorgelegten Fragen, die in den vier Rechtssachen identisch sind, stellen sich im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Code des débits de boissons et des mesures contre l'alcoolisme (im folgenden: der Code) gegen die verantwortlichen Leiter verschiedener Unternehmen - Hersteller oder Importeure alkoholhaltiger Getränke, Werbeunternehmer oder Herausgeber von Presseerzeugnissen - im Zusammenhang mit Werbekampagnen für verschiedene alkoholische Getränke, nämlich für einen in Frankreich hergestellten Aperitif (Rechtssache 314/81), zwei aus Portugal eingeführte Marken Portwein (Rechtssachen 315 und 316/81) und einen aus dem Vereinigten Königreich eingeführten Whisky (Rechtssache 83/82).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1982 - 314/81

    Procureur de la République und Comité national de défense contre l'alcoolisme

    oder Likörweine, namentlich die aus Portugal eingeführten Portweine Cruz und Cintra (Rechtssachen 315 und 316/81).

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 314 BIS 316/81 UND 83/82 ten Gruppe, das aus einem Mitgliedstaat eingeführt wird, und zwar um den schottischen Whisky "Label 5", für das jede Werbung verboten ist (Rechtssache 83/82).

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 314 BIS 316/81 UND 83/82 die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ist ebenfalls mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar." 2. Im Fall der nicht aus Mitgliedstaaten eingeführten Getränke stellt sich die Frage anders.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 314 BIS 316/81 UND 83/82 Stellt diese Bestimmung ein allgemeines Verbot der umgekehrten Diskriminierungen auf?.

    b) Aus Drittländern eingeführte Getränke Die Betroffenen in den Rechtssachen 315/81 und 316/81 berufen sich in ihren schriftlichen Erklärungen ausschließlich auf den umfassenden Charakter der sich aus Ihrem Urteil ergebenden Unvereinbarkeitserklärung.

    In der mündlichen Verhandlung haben die Betroffenen (in der Rechtssache 316/81) sich ebenfalls auf die Bestimmungen dieses Abkommens berufen; sie haben geltend gemacht, es sei jedenfalls denjenigen Erzeugnissen aus Drittländern eine Gleichbehandlung zu gewähren, die sich gemäß den Artikeln 9 und 10 des Vertrages in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befänden.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 314 BIS 316/81 UND 83/82 Unter dem Gesichtspunkt der Volksgesundheit, die mangels einer gemeinsamen Politik auf diesem Gebiet ein legitimes Anliegen des nationalen Gesetzgebers bleibt, sehen die Dinge - unabhängig von dem, was Rechtsanwalt Mortelmans die "Wachstumsstörüng" nennt, die die umgekehrte Diskriminierung darstelle - jedoch anders aus.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

    (83) - Urteil vom 14. Dezember 1982 in den verbundenen Rechtssachen 314/81 bis 316/81 und 83/82 (Waterkeyn, Slg. 1982, 4337, Randnr. 16).
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