Rechtsprechung
EuGH, 15.01.2002 - C-196/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 75/442/EWG - Entscheidung 94/3/EG - Europäischer Abfallkatalog
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
- Wolters Kluwer
Verstoß des Großherzogtums Luxemburg gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle und aus der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis; Europäischer Abfallkatalog (EWC) und Definition von "Abfall"; Maßgeblicher Zeitpunkt für die ...
- Judicialis
Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der durch die Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 geänderten Fassung Art. 1 Buchst. a; ; Entscheidun... g 94/3/EG der Kommission vom 20. Dezember 1993 über ein Abfallverzeichnis gemäß Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 75/442
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Luxemburg
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der durch die Richtlinie 91/156/EWG des Rates geänderten Fassung und Entscheidung 94/3/EG der Kommission vom 20. Dezember 1993 über ein ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-196/01
- EuGH, 15.01.2002 - C-196/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 13.07.2000 - C-261/98
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 15.01.2002 - C-196/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen kann der Gerichtshof nicht berücksichtigen (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-261/98, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-5905, Randnr. 25).
- EuGH, 29.04.2004 - C-194/01
Kommission / Österreich
26 In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission ergänzend vorgetragen, dass der Gerichtshof die Pflicht zur Umsetzung des EWC im Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-196/01 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2002, I-569) bestätigt habe.33 In der mündlichen Verhandlung hat die österreichische Regierung ausgeführt, dass die Republik Österreich im Unterschied zu dem Sachverhalt, den der Gerichtshof in seinem Urteil Kommission/Luxemburg geprüft habe, stets die Ansicht vertreten habe, dass der nationale Katalog die Vorschriften der gemeinschaftlichen Abfallverzeichnisse in sachlicher Hinsicht angemessen umsetze.
45 Das Urteil Kommission/Luxemburg erlaubt ebenfalls nicht den Schluss, dass das Gemeinschaftsrecht von einem Mitgliedstaat verlangt, die von ihm verwendete nationale Abfallnomenklatur durch einen Rechtsakt des innerstaatlichen Rechts zu ersetzen, der den EWC wörtlich wiedergibt.