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   EuGH, 15.09.2022 - C-675/20 P   

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https://dejure.org/2022,24259
EuGH, 15.09.2022 - C-675/20 P (https://dejure.org/2022,24259)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2022 - C-675/20 P (https://dejure.org/2022,24259)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2022 - C-675/20 P (https://dejure.org/2022,24259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Brown/ Kommission und Rat

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und b - Beamter der Europäischen Union, der die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzt und in den zehn ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Öffentlicher Dienst; Anhang VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union; Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und b; Beamter der Europäischen Union, der die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzt und in den zehn ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.12.1979 - 257/78

    Deverd / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Abgesehen davon würde, wenn den Einwänden, die der Rechtsmittelführer gegen die im angefochtenen Urteil vorgenommene Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts erhoben hat, gefolgt würde, bei einem Beamten, der nach seinem Dienstantritt die Staatsangehörigkeit des Staates des Ortes seiner dienstlichen Verwendung erwirbt, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit letztlich als dessen einzige "effektive Staatsangehörigkeit" angesehen, was der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 1979, Devred/Kommission (257/78, EU:C:1979:294, Rn. 14), aber ausdrücklich abgelehnt hat.

    Die Lage des Rechtsmittelführers ist letztlich mit der eines Beamten vergleichbar, der sich, obwohl er die Möglichkeit hat, auf die Staatsangehörigkeit des Staates des Ortes seiner dienstlichen Verwendung zu verzichten, die er von Amts wegen durch Heirat eines Staatsangehörigen dieses Staates erworben hat, aus freien Stücken dafür entschieden hat, diese Staatsangehörigkeit zu behalten, was dazu führt, dass für einen solchen Beamten die Voraussetzungen gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1979, Devred/Kommission, 257/78, EU:C:1979:294, Rn. 12 und 14).

  • EuGH, 06.07.2021 - C-717/20

    Karpeta-Kovalyova/ Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Nach dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts wird die Auslandszulage nur Beamten gewährt, die die beiden negativen Voraussetzungen, die in dieser Bestimmung genannt sind, beide erfüllen (Beschluss vom 6. Juli 2021, Karpeta-Kovalyova/Kommission, C-717/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:542, Rn. 11).

    Und wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, sollen mit der Auslandszulage die besonderen Belastungen und Nachteile ausgeglichen werden, die der Dienstantritt bei den Unionsorganen für die Beamten mit sich bringt, die hierdurch gezwungen sind, ihren Wohnsitz zu verlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, EU:C:1994:332, Rn. 20, und Beschluss vom 6. Juli 2021, Karpeta-Kovalyova/Kommission, C-717/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:542, Rn. 4).

  • EuGH, 15.09.1994 - C-452/93

    Magdalena Fernández / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Und wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, sollen mit der Auslandszulage die besonderen Belastungen und Nachteile ausgeglichen werden, die der Dienstantritt bei den Unionsorganen für die Beamten mit sich bringt, die hierdurch gezwungen sind, ihren Wohnsitz zu verlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, EU:C:1994:332, Rn. 20, und Beschluss vom 6. Juli 2021, Karpeta-Kovalyova/Kommission, C-717/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:542, Rn. 4).
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Die Gewährung eines solchen Gehaltsbestandteils vermag im Recht des öffentlichen Dienstes der Union keine wohlerworbenen Rechte zu begründen, die einem Entzug der Leistung entgegenstehen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 1978, Herpels/Kommission, 54/77, EU:C:1978:45, Rn. 39).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-517/19

    Alvarez y Bejarano u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 25. März 2021, Alvarez y Bejarano u. a./Kommission, C-517/19 P und C-518/19 P, EU:C:2021:240, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Art. 4 Abs. 3 des Anhangs VII des Statuts, der nach der Verkündung der Urteile vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, EU:C:1975:24), und vom 20. Februar 1975, Van den Broeck/Kommission (37/74, EU:C:1975:25), in das Statut aufgenommen wurde, neutralisiert mithin die Wirkungen eines durch Heirat von Amts wegen erfolgten Erwerbs der Staatsangehörigkeit des Staates des Ortes der dienstlichen Verwendung des betreffenden Beamten, wenn Letzterer auf diese Staatsangehörigkeit nicht verzichten kann.
  • EuG, 05.10.2020 - T-18/19

    Brown / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Colin Brown, ein Beamter der Europäischen Kommission, die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 5. Oktober 2020, Brown/Kommission (T-18/19, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:465), mit dem seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 19. März 2018, mit der ihm der Anspruch auf die Auslandszulage und damit auch der Anspruch auf Erstattung der Kosten von Reisen zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und dem Herkunftsort, nachdem er die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats des Ortes seiner dienstlichen Verwendung erworben hatte, mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2017 aberkannt wurden (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen wurde.
  • EuGH, 15.01.1981 - 1322/79

    Vutera / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Das heißt aber nicht, dass bei der Anwendung der Voraussetzung der Staatsangehörigkeit des betreffenden Beamten - auch wenn dieser nur eine nachrangige Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1981, Vutera/Kommission, 1322/79, EU:C:1981:6, Rn. 6) - nach dem Dienstantritt des Beamten eintretende Ereignisse wie die Änderung der Staatsangehörigkeit zwingend außer Betracht bleiben müssten.
  • EuGH, 20.02.1975 - 37/74

    Van den Broeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-675/20
    Art. 4 Abs. 3 des Anhangs VII des Statuts, der nach der Verkündung der Urteile vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, EU:C:1975:24), und vom 20. Februar 1975, Van den Broeck/Kommission (37/74, EU:C:1975:25), in das Statut aufgenommen wurde, neutralisiert mithin die Wirkungen eines durch Heirat von Amts wegen erfolgten Erwerbs der Staatsangehörigkeit des Staates des Ortes der dienstlichen Verwendung des betreffenden Beamten, wenn Letzterer auf diese Staatsangehörigkeit nicht verzichten kann.
  • EuGH, 18.01.2024 - C-46/22

    Jenkinson / Rat u.a.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 65, und vom 15. September 2022, Brown/Kommission und Rat, C-675/20 P, EU:C:2022:686, Rn. 66).
  • EuGH, 08.06.2023 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation)

    Zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der in Art. 8 Abs. 5 Buchst. b der Rahmenrichtlinie konkretisiert wird, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Grundsatz nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 15. September 2022, Brown/Kommission und Rat, C-675/20 P, EU:C:2022:686, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Anhang VII des Statuts der

    Nach dieser Bestimmung wird die Auslandszulage Beamten gewährt, die die beiden Voraussetzungen, die in dieser Bestimmung genannt sind, erfüllen, und zwar erstens, die Staatsangehörigkeit des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sie ihre Tätigkeit ausüben (im Folgenden: Dienststaat), nicht zu besitzen und nicht besessen zu haben, und zweitens, während eines sechs Monate vor ihrem Dienstantritt ablaufenden Bezugszeitraums von fünf Jahren in dem europäischen Hoheitsgebiet des genannten Staates weder ihre ständige hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt noch ihren ständigen Wohnsitz gehabt zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2022, Brown/Kommission und Rat, C-675/20 P, EU:C:2022:686, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des

    8 Urteile vom 24. Januar 2008, Adam/Kommission (C-211/06 P, EU:C:2008:34, Rn. 38 und 39), vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 35 und 36), vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission (C-7/06 P, EU:C:2007:724, Rn. 43 und 44), Salazar Brier/Kommission (C-9/06 P, EU:C:2007:726, Rn. 41 und 42), Herrero Romeu/Kommission (C-8/06 P, EU:C:2007:725, Rn. 37 und 38), De Bustamante Tello/Rat (C-10/06 P, EU:C:2007:727, Rn. 33 und 34), und vom 25. März 2021, Alvarez y Bejarano u. a./Kommission (C-517/19 P und C-518/19 P, EU:C:2021:240, Rn. 69); vgl. auch Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission (C-452/93 P, EU:C:1994:332, Rn. 20), und vom 15. September 2022, Brown/Kommission und Rat (C-675/20 P, EU:C:2022:686, Rn. 46).
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