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   EuGH, 17.04.1997 - C-336/95   

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https://dejure.org/1997,7719
EuGH, 17.04.1997 - C-336/95 (https://dejure.org/1997,7719)
EuGH, Entscheidung vom 17.04.1997 - C-336/95 (https://dejure.org/1997,7719)
EuGH, Entscheidung vom 17. April 1997 - C-336/95 (https://dejure.org/1997,7719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Burdalo Trevejo u.a. / Fondó de Garantía Salarial

    Richtlinie 77/187 des Rates
    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Zeitliche Geltung - Unternehmensübergang, bevor die Richtlinie in dem betreffenden Mitgliedstaat rechtliche Wirkungen entfaltet - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Burdalo Trevejo u.a. / Fondó de Garantía Salarial

  • Wolters Kluwer

    Berufung auf die Vorschriften einer noch keine rechtlichen Wirkungen entfaltenden Richtlinie zu Betriebsübergängen

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 3 Abs. 1
    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Zeitliche Geltung - Unternehmensübergang, bevor die Richtlinie in dem betreffenden Mitgliedstaat rechtliche Wirkungen entfaltet - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.03.1994 - C-316/93

    Vaneetveld / Le Foyer

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-336/95
    11 bis 13, und vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-316/93, Vaneetveld, Slg. 1994, I-763, Randnr. 16).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-140/91

    Suffritti u.a. / INPS

    Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-336/95
    Eine Berufung auf die Vorschriften dieser Richtlinie ist daher auf jeden Fall hinsichtlich eines zu diesem Zeitpunkt erfolgten Unternehmensübergangs nicht möglich (siehe z. B. Urteile vom 3. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-140/91, C-141/91, C-278/91 und C-279/91, Suffritti u. a., Slg. 1982, I-6337, Randnrn.
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