Rechtsprechung
EuGH, 18.03.1986 - 244/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Meggle / Rat und Kommission
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - SYSTEM DER ' ' GRÜNEN ' ' WECHSELKURSE - RECHTMÄSSIGKEIT - AUSWIRKUNGEN AUF DEN MARKT FÜR KASEIN UND KASEINATE - FEHLEN VON AUSGLEICHSMASSNAHMEN - HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN - KEIN VERSTOSS GEGEN DAS ...
- EU-Kommission
Meggle / Rat und Kommission
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Unternehmens auf Zahlung von Schadensersatz gegen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft; Unzulässigkeit einer Schadensersatzklage, die im wesentlichen auf eine Änderung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zielt ; Ausweitung von ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 974/71 Art. 1 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - SYSTEM DER ' ' GRÜNEN ' ' WECHSELKURSE - RECHTMÄSSIGKEIT - AUSWIRKUNGEN AUF DEN MARKT FÜR KASEIN UND KASEINATE - FEHLEN VON AUSGLEICHSMASSNAHMEN - HAFTUNG DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN - KEIN VERSTOSS GEGEN DAS ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1985 - 244/83
- EuGH, 18.03.1986 - 244/83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.12.1981 - 197/80
Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 18.03.1986 - 244/83
n Der Rat hat mit Rücksicht auf die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 197 bis 200, 243, 245 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle, Slg. 1981, 3211), wonach nur die tatsächlich bestehende Möglichkeit, vor den nationalen Gerichten zu klagen, dem einzelnen die Erhebung einer Klage nach Artikel 215 EWG-Vertrag verwehren kann, keine Einwände gegen die Zulässigkeit der Klage. - EuGH, 21.02.1979 - 138/78
Stölting / Hauptzollamt Frankfurt-Jonas
Auszug aus EuGH, 18.03.1986 - 244/83
28 Dabei ist außerdem darauf hinzuweisen, daß die Anwendung der grünen Kurse, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 1979 in der Rechtssache 138/78 (Stölting, Slg. 1979, 713) ausgeführt hat, zwar bei bestimmten Vorgängen gegebenenfalls Vorteile oder Nachteile mit sich bringen kann, die als Diskriminierung erscheinen mögen, daß nichtsdestoweniger die Anwendung dieser Wechselkurse jedoch ganz allgemein dazu dient, Währungssituationen zu begegnen, die, gäbe es diese Kurse nicht, zu wesentlich schwerer wiegenden, offenkundigeren und allgemeineren Diskriminierungen führen würden.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-42/99
Eru Portuguesa
34: - Anhang I. 35: - Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 244/83 (Slg. 1986, 1101).