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   EuGH, 19.11.1981 - 106/80   

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https://dejure.org/1981,2384
EuGH, 19.11.1981 - 106/80 (https://dejure.org/1981,2384)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.1981 - 106/80 (https://dejure.org/1981,2384)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 1981 - 106/80 (https://dejure.org/1981,2384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Fournier / Kommission

    1 . BEAMTE - BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN - BEDIENSTETER AUF ZEIT - HILFSKRAFT - UNTERSCHEIDUNGSMERKMAL - DAUERCHARAKTER ODER FEHLENDER DAUERCHARAKTER DER STELLE - ZEITLICHE BEGRENZTHEIT DES VERTRAGES FÜR EINE HILFSKRAFT

  • EU-Kommission

    Fournier / Kommission

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 77 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SONSTIGEN BEDIENSTETEN - BEDIENSTETER AUF ZEIT - HILFSKRAFT - UNTERSCHEIDUNGSMERKMAL - DAUERCHARAKTER ODER FEHLENDER DAUERCHARAKTER DER STELLE - ZEITLICHE BEGRENZTHEIT DES VERTRAGES FÜR EINE HILFSKRAFT - ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.02.1979 - 17/78

    Deshormes / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1981 - 106/80
    Der Kläger macht geltend, auch während dieses Zeitraums seiner Tätigkeit als Hilfskraft habe er ständige, klar umrissene Aufgaben des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaften wahrgenommen, was zur Folge habe, daß die in diesem Zeitraum mit ihm geschlossenen Verträge als mit einem Bediensteten auf Zeit geschlossen anzusehen seien (Urteil vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189).

    Die Kommission trägt in ihrer Gegenerwiderung vor, sie habe dem Urteil Deshormes (aaO) entnommen, daß im Rahmen der Versorgungsordnung der Gemeinschaften die aufgrund eines Hilfskraftvertrags zurückgelegten Tätigkeitszeiten wie folgt zu berücksichtigen seien: 1. Unabhängig von ihrer Dauer seien alle Hilfskraftverträge derjenigen Beamten, die die vom Gerichtshof in der Rechtssache Deshormes genannten Voraussetzungen genau erfüllten, das heiße,.

    5 Hierbei hat sich der Kläger auf das Urteil des Gerichtshofes vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78 (Deshormes, Slg. 1979, 189) gestützt, wonach die Beschäftigungsbedingungen für Hilfskräfte, deren Zweck es ist, ihrer Natur nach oder wegen des Fehlens eines ordentlichen Bediensteten begrenzte Aufgaben von Zeitpersonal ausführen zu lassen, nicht mißbräuchlich angewandt werden dürfen, um dieses Personal über längere Zeiträume hinweg mit ständigen Aufgaben zu betrauen, weil dies zu einer regelwidrigen Verwendung der Betroffenen um den Preis einer andauernden Ungewißheit führen würde.

  • EuGH, 13.05.1970 - 18/69

    Fournier / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.1981 - 106/80
    Mit am 21. April 1969 eingereichter Klageschrift erhob der Betroffene beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Aufhebung der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung der Kommission über seinen Antrag auf planmäßige Anstellung als Beamter der Besoldungsgruppe A 4. Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen (Urteil vom 13. Mai 1970 in der Rechtssache 18/69, B. Fournier/Kommission, Slg. 1970, 249).

    Sie hat geltend gemacht, der Kläger könne nicht durch eine Schadensersatzklage das Äquivalent für Vorteile erlangen, die ihm durch eine Entscheidung, gegen die die Anfechtungsklage für unzulässig gehalten worden sei (Urteil vom 13. Mai 1970 in der Rechtssache 18/69, Fournier, Slg. 1970, 249), oder durch Entscheidungen, gegen die nicht rechtzeitig Klage erhoben worden sei, verweigert worden seien.

  • EuGH, 23.02.1983 - 225/81

    Toledano-Laredo / Kommission

    Herr Garilli bemerkt, selbst wenn man als weitere Voraussetzung das Bestehen der haushaltsmäßigen Planstelle einräumen müsse, wie sie sich anscheinend aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80 (Fournier) ergebe, so sei diese zweite Voraussetzung hier jedenfalls aus zwei Gründen, von denen jeder für sich ausreichend sei, nicht in Betracht zu ziehen.

    In ihren Gegenerwiderungen bleibt die Kommission, gestützt auf detaillierte Verweisungen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80 (Fournier) und auf die Schlußanträge des Generalanwalts in der gleichen Rechtssache, dabei, daß für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertrag rechtlich als Hilfskraftvertrag oder als Vertrag eines Bediensteten auf Zeit einzuordnen sei, zwei Merkmale heranzuziehen seien.

    Zur Untermauerung ihrer Anträge machen die Kläger geltend, sie erfüllten die in den "Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften" für die Anerkennung als Bediensteter auf Zeit aufgestellten Voraussetzungen, wie sie in dem bereits erwähnten Urteil vom 1. Februar 1979 und im Urteil vom 19. November 1981 (Fournier, Rechtssache 106/80, Slg. 1981, 2760) näher bestimmt worden seien.

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission

    Die zuletzt genannten Dienstposten, die mit Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten zu besetzen sind, entsprechen grundsätzlich Dienstposten, die ihrem Wesen nach zeitlich begrenzt sind, da sie dienstlichen Aufgaben entsprechen, die vorübergehender Art oder aus einer dringenden Notwendigkeit entstanden sind, ohne dass eine entsprechende Planstelle sofort verfügbar ist, oder nicht klar umrissen sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichtshofs Deshormes/Kommission, oben in Randnr. 80 angeführt, Randnr. 37, vom 19. November 1981, Fournier/Kommission, 106/80, Slg. 1981, 2759, Randnr. 9, und vom 23. Februar 1983, Toledano Laredo und Garilli/Kommission, 225/81 und 241/81, Slg. 1983, 347, Randnr. 6).
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Ein Beamter, der eine Entscheidung der Anstellungsbehörde nicht rechtzeitig angefochten hat, kann sich aber im Rahmen einer Schadensersatzklage nicht auf die angebliche Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung berufen (Urteil des Gerichtshofes vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80, Fournier/Kommission, Slg. 1981, 2759, 2771).
  • EuGH, 09.10.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren

    Erstens geht aus den Art. 5 und 6 des Statuts in Verbindung mit den Art. 3 und 9 der Beschäftigungsbedingungen hervor, dass im Gegensatz zu den Beamten und den Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan ausdrücklich aufgeführte Planstelle besetzen, die Hilfskräfte - mit Ausnahme des Falls einer vorübergehenden Stellenbesetzung - eine dienstliche Tätigkeit ausüben, die nicht in diesem Plan aufgeführt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1979, Deshormes/Kommission, 17/78, Slg. 1979, 189, Randnr. 35, und vom 19. November 1981, Fournier/Kommission, 106/80, Slg. 1981, 2759, Randnr. 9).
  • EuGH, 11.07.1985 - 43/84

    Maag / Kommission

    Wie der Gerichtshof nämlich mehrfach entschieden hat (s. Urteile vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189, vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80, Fournier/Kommission, Slg. 1981, 2759, und vom 23. Februar 1983 in den verbundenen Rechtssachen 225 und 241/81, Laredo und Garilli/Kommission, Slg. 1983, 347) ist es für den Bediensteten auf Zeit kennzeichnend, daß er eine Dauerplanstelle im Dienste der Gemeinschaftsverwaltung besetzt; dies ist aber mit den Aufgaben der "Free-lance"-Dolmetscher unvereinbar, gerade weil sie ihre Dienstleistungen nur gelegentlich und vorübergehend erbringen.
  • EuG, 10.11.2009 - T-180/08

    Tiralongo / Kommission

    10 und 11; Gerichtshof, 19. November 1981, Fournier/Kommission, 106/80, Slg. 1981, 2759, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 155/85

    Dieter Strack gegen Europäisches Parlament. - Weigerung, einem Bewerber die

    Siehe auch das Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 4/67, Müller/ Kommission, Slg. 1967, 488, insbesondere 498 ff. 11 - Urteil vora 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80, Fournier/Kommission, Slg. 1981, 2759, namentlich Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1987 - 329/85

    Marco Castagnoli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Hilfskräfte

    Der Kläger hat jedoch, soweit ich sehe, keine Schriftstücke zu den Akten eingereicht, die die wiederholte Behauptung der Kommission widerlegen, daß er keine im 5 - Urteil vom 23. Februar 1983 in den verbundenen Rechtssachen 225 und 241/81, Toledano Laredo und Garilli/ Kommission, Slg. 1983, 347, 360, Randnr. 6; vgl. auch Urteil vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78, Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189, 203 und Urteil vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80, Fournier/ Kommission, Slg. 1981, 2759, 2769.6 - Urteil in der Rechtssache Toledano Laredo, a. a. O., 361, Randnr. 12.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1987 - 432/85

    Theano Souna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Ablehnung einer

    Ein anderer Grund könnte sich aus dem Urteil in der Rechtssache 106/80 (Fournier/ Kommission, Slg. 1981, 2759) ergeben, in dem ausgeführt wird, daß das hervorstechende Merkmal des Vertrages für eine Hilfskraft in seiner "zeitlichen Begrenztheit" liegt, da er nur verwendet werden kann, um eine kurzfristige Vertretung zu gewährleisten oder die Erfüllung dienstlicher Aufgaben zu ermöglichen, die vorübergehender Art oder aus einer dringenden Notwendigkeit entstanden oder nicht klar umrissen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 189/81

    Robert Bosmans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    9 und 10 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils vom 19. November 1981 in der Rechtssache 106/80 (Fourn i e r ,Slg. 1981, 2759) bestätigt.
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