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   EuGH, 19.12.2019 - C-696/19 P   

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https://dejure.org/2019,46014
EuGH, 19.12.2019 - C-696/19 P (https://dejure.org/2019,46014)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - C-696/19 P (https://dejure.org/2019,46014)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - C-696/19 P (https://dejure.org/2019,46014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hauzenberger/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird - Nichtzulassung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Hauzenberger/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird - Nichtzulassung des ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.09.2019 - C-461/19

    All Star/ EUIPO

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-696/19
    Daher muss ein Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels in jedem Fall klar und genau die Gründe angeben, auf die das Rechtsmittel gestützt wird, ebenso genau und klar die von jedem Rechtsmittelgrund aufgeworfene Rechtsfrage benennen, erläutern, ob diese Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam ist, und speziell darlegen, warum diese Frage im Hinblick auf das geltend gemachte Kriterium bedeutsam ist (Beschluss vom 30. September 2019, All Star/EUIPO, C-461/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:797, Rn. 14).

    Der Rechtsmittelführer ist nämlich stets verpflichtet, eine solche Bedeutung nachzuweisen, indem er genaue Angaben nicht nur zur Neuheit dieser Frage macht, sondern auch zu den Gründen, aus denen die Frage im Hinblick auf diese Entwicklung bedeutsam ist (Beschluss vom 30. September 2019, All Star/EUIPO, C-461/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:797, Rn. 16).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-696/19
    Diese Frage stelle sich vor dem Hintergrund einer angeblichen Abkehr der Rechtsprechung vom Urteil vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM (C-383/99 P, EU:C:2001:461), mit dem der Gerichtshof entschieden habe, dass nur eine unmittelbar beschreibende Bezeichnung ein absolutes Eintragungshindernis begründe.
  • EuGH, 24.10.2019 - C-613/19

    Porsche/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-696/19
    Da der Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln nach Art. 58a der genannten Satzung die Kontrolle durch den Gerichtshof auf die Fragen beschränken soll, die für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam sind, sind vom Gerichtshof nämlich nur die Gründe im Rahmen des Rechtsmittels zu prüfen, die solche Fragen aufwerfen; dies muss vom Rechtsmittelführer nachgewiesen worden sein (Beschluss vom 24. Oktober 2019, Porsche/EUIPO, C-613/19 P, EU:C:2019:905, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2019 - C-444/19

    Kiku/ CPVO

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-696/19
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Rechtsmittelführers ist, den Nachweis zu erbringen, dass die mit seinem Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam sind (Beschluss vom 16. September 2019, Kiku/CPVO, C-444/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:746, Rn. 11).
  • EuGH, 10.10.2019 - C-577/19

    KID-Systeme/ EUIPO

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-696/19
    Ein Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels, der die in der vorstehenden Randnummer angeführten Angaben nicht enthält, ist nämlich von vornherein nicht geeignet, zu belegen, dass das Rechtsmittel eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwirft, die seine Zulassung rechtfertigt (Beschluss vom 10. Oktober 2019, KID-Systeme/EUIPO, C-577/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:854, Rn. 14).
  • EuG, 11.07.2019 - T-349/18

    Hauzenberger/ EUIPO (TurboPerformance) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-696/19
    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Andreas Hauzenberger die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Juli 2019, Hauzenberger/EUIPO (TurboPerformance) (T-349/18, EU:T:2019:495), mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 5. April 2018 (Sache R 2206/2017-4) über die Anmeldung des Bildzeichens TurboPerformance als Unionsmarke abgewiesen hat.
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