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EuGH, 20.04.1983 - 348/82 R |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
IRO / Kommission
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG - AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG EINER EINE GELDBUSSE AUFERLEGENDEN ENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - STELLUNG EINER SICHERHEIT
- EU-Kommission
IRO / Kommission
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 39
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGKS-Vertrag Art. 39
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG - AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG EINER EINE GELDBUSSE AUFERLEGENDEN ENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - STELLUNG EINER SICHERHEIT; [EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 39 ABSATZ 2]
Verfahrensgang
- EuGH, 20.04.1983 - 348/82 R
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1983 - 348/82
- EuGH, 15.03.1984 - 348/82
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 07.03.1986 - 392/85
Finsider / Kommission
i6 Das Verlangen, eine Bankbürgschaft zu stellen, die die eventuelle Zahlung der Geldbuße zuzüglich etwaiger Verzugszinsen garantiert, entspricht einer von der Kommission im Jahre 1981 beschlossenen allgemeinen Vorgehensweise, die außer für den Fall außergewöhnlicher Umstände unter anderem durch die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995) und vom 20. April 1983 in der Rechtssache 348/82 R (Iro/Kommission, Slg. 1983, 1237) als gerechtfertigt anerkannt worden ist. - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1983 - 2/83
SpA Alfer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - …
- Rechtssache 348/82 - Industrie Riunite Odolesi S.p.A./Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1983, 1237.