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   EuGH, 21.10.2014 - C-669/13, C-699/13 P   

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https://dejure.org/2014,31867
EuGH, 21.10.2014 - C-669/13, C-699/13 P (https://dejure.org/2014,31867)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2014 - C-669/13, C-699/13 P (https://dejure.org/2014,31867)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - C-669/13, C-699/13 P (https://dejure.org/2014,31867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mundipharma / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke Maxigesic - Widerspruch der Inhaberin der älteren Wortmarke OXYGESIC - Zurückweisung der Anmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Außerdem impliziert die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr, wie das Gericht in Rn. 58 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteile Canon, C-39/97, EU:C:1998:442, Rn. 17, und Ferrero Deutschland/HABM, C-108/07 P, EU:C:2008:234, Rn. 45).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Bei dieser umfassenden Beurteilung ist hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken in Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 34 und 35, und Aceites del Sur-Coosur/Koipe, C-498/07 P, EU:C:2009:503, Rn. 59 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Bei dieser umfassenden Beurteilung ist hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken in Bild, Klang oder Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 34 und 35, und Aceites del Sur-Coosur/Koipe, C-498/07 P, EU:C:2009:503, Rn. 59 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Soweit Mundipharma schließlich vorträgt, dass die Feststellung des Gerichts in Rn. 52 des angefochtenen Urteils falsch sei, wonach sie behauptet habe, dass die Beschwerdekammer ihre Prüfung der klanglichen Ähnlichkeit der Zeichen nicht auf den Bestandteil "gesic" beschränkt habe, geht ihr Vorbringen ins Leere, da selbst unter der Annahme, dass Mundipharma dieses Argument im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht hat, dieser Umstand als solcher offenkundig keine Auswirkung auf das angefochtene Urteil hat und nicht zu dessen Aufhebung führen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil HABM/Celltech, C-273/05 P, EU:C:2007:224, Rn. 56 und 57).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-108/07

    Ferrero Deutschland / HABM

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Außerdem impliziert die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr, wie das Gericht in Rn. 58 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. in diesem Sinne Urteile Canon, C-39/97, EU:C:1998:442, Rn. 17, und Ferrero Deutschland/HABM, C-108/07 P, EU:C:2008:234, Rn. 45).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-512/04

    Vitakraft-Werke Wührmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Was zweitens das Vorbringen betrifft, dass die Ausführungen in Rn. 56 des angefochtenen Urteils, wonach die Beschwerdekammer im Rahmen des Zeichenvergleichs die Bestandteile "gesic", "maxi" und "oxy" zu Recht getrennt beurteilt habe, widersprüchlich seien, genügt die Feststellung, dass zwar nach der in Rn. 44 des vorliegenden Beschlusses angeführten Rechtsprechung bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck, den die Marken hervorrufen, abzustellen ist, dies aber keineswegs bedeutet, dass bei dieser Beurteilung ihre Bestandteile oder Komponenten, u. a. die verschiedenen Bestandteile eines einheitlichen Begriffs, nicht berücksichtigt werden könnten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Krafft/Vitakraft-Werke Wührmann, C-512/04 P, EU:C:2005:736, Rn. 23, und Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones/HABM, C-374/13 P, EU:C:2014:270, Rn. 35).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-374/13

    Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / HABM

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Was zweitens das Vorbringen betrifft, dass die Ausführungen in Rn. 56 des angefochtenen Urteils, wonach die Beschwerdekammer im Rahmen des Zeichenvergleichs die Bestandteile "gesic", "maxi" und "oxy" zu Recht getrennt beurteilt habe, widersprüchlich seien, genügt die Feststellung, dass zwar nach der in Rn. 44 des vorliegenden Beschlusses angeführten Rechtsprechung bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck, den die Marken hervorrufen, abzustellen ist, dies aber keineswegs bedeutet, dass bei dieser Beurteilung ihre Bestandteile oder Komponenten, u. a. die verschiedenen Bestandteile eines einheitlichen Begriffs, nicht berücksichtigt werden könnten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Krafft/Vitakraft-Werke Wührmann, C-512/04 P, EU:C:2005:736, Rn. 23, und Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones/HABM, C-374/13 P, EU:C:2014:270, Rn. 35).
  • EuGH, 07.05.2009 - C-398/07

    Waterford Wedgwood / Assembled Investments (Proprietary) und HABM

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich eine solche Verfälschung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Prozessakten offensichtlich ergeben muss, ohne dass eine erneute Würdigung der Tatsachen und Beweise erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil Waterford Wedgwood/Assembled Investments [Proprietary] und HABM, C-398/07 P, EU:C:2009:288, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteil Media-Saturn-Holding/HABM, C-92/10 P, EU:C:2011:15, Rn. 27, und Beschluss Cooperativa Vitivinícola Arousana/HABM, C-649/11 P, EU:C:2012:603, Rn. 39).
  • EuGH, 16.10.2013 - C-410/12

    medi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 21.10.2014 - C-669/13
    Doch stellt die Beurteilung der Wahrnehmung dieser Endung durch das maßgebliche Publikum, insbesondere den deutschen Durchschnittsverbraucher, eine Frage der Tatsachenwürdigung dar (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschlüsse Goncharov/HABM, C-156/10 P, EU:C:2010:767, Rn. 40, und medi/HABM, C-410/12 P, EU:C:2013:702, Rn. 25) und kann daher nur mit einem Rechtsmittel angefochten werden, wenn eine Verfälschung dieser Tatsachen vorliegt.
  • EuGH, 15.12.2010 - C-156/10

    Goncharov / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Aus Akronymen bestehende

  • EuG, 16.10.2013 - T-328/12

    Mundipharma / OHMI - AFT Pharmaceuticals (Maxigesic) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 03.10.2012 - C-649/11

    Cooperativa Vitivinícola Arousana / HABM

  • EuGH, 26.01.2017 - C-614/13

    Masco u.a. / Kommission

    Somit geht dieser Teil des Rechtsmittelgrundes ins Leere und ist zurückzuweisen, da das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen im Rahmen des ersten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes nicht geeignet ist, die Schlussfolgerung des Gerichts in den Rn. 58 und 62 des angefochtenen Urteils in Frage zu stellen, wonach die Kommission zu Recht angenommen hat, dass eine einheitliche Zuwiderhandlung vorliege (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 28. Oktober 2004, Kommission/CMA CGM u. a., C-236/03 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2004:679, Rn. 30 bis 32, und vom 21. Oktober 2014, Mundipharma/HABM, C-669/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2308, Rn. 36).
  • EuG, 17.06.2015 - T-328/12

    Mundipharma / OHMI - AFT Pharmaceuticals (Maxigesic) - Verfahren -

    Mit Beschluss vom 21. Oktober 2014, Mundipharma/HABM (C-669/13 P, EU:C:2014:2308), wies der Gerichtshof das Rechtsmittel zurück und erlegte der Klägerin die Kosten auf.
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