Rechtsprechung
EuGH, 25.03.2004 - C-303/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Cooperativa Lattepiù
Landwirtschaft
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in Rechtsstreitigkeiten wegen der Berichtigung der für die Milchwirtschaftsjahre 1995/96 und 1996/97 zugeteilten Referenzmengen, wegen der Neuzuweisung ungenutzter Referenzmengen für diese Wirtschaftsjahre und der Neuberechnung der von den Erzeugern für ...
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1... 992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 6; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 7; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 10; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor Art. 7
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Azienda Agricola Marcello Balestreri e Maura Lena
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 25.03.2004 - C-231/00
EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER …
Auszug aus EuGH, 25.03.2004 - C-303/00
Volltext siehe unter EuGH - 25.03.2004 - AZ: C 231/00.Weitere Verbundverfahren: EuGH - 25.03.2004 - AZ: C 451/00.
- EuGH, 25.03.2004 - C-495/00
Azienda Agricola Giorgio, Giovanni e Luciano Visentin u.a.
22 Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Umstände der Rechtssache C-231/00, die zum Urteil vom selben Tag in den Rechtssachen C-231/00, C-303/00 und C-451/00 (Lattepiù u. a., Slg. 2004, I-0000) geführt haben, weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass im Ausgangsverfahren allgemein festzustellen sei, ob nationale Rechtsvorschriften, die eine rückwirkende Zuteilung der einzelbetrieblichen Referenzmenge oder jedenfalls eine rückwirkende Zuteilung durch die Verwaltung vorsähen, mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechtsrechts vereinbar seien.