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   EuGH, 27.11.1990 - C-242/90 P-R   

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https://dejure.org/1990,8609
EuGH, 27.11.1990 - C-242/90 P-R (https://dejure.org/1990,8609)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.1990 - C-242/90 P-R (https://dejure.org/1990,8609)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 1990 - C-242/90 P-R (https://dejure.org/1990,8609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Albani e.a

    Beamtenstatut, Artikel 91
    Beamte - Klage - Aufhebungsurteil - Wirkungen - Aufhebung der Korrektur der Prüfungen eines allgemeinen Auswahlverfahrens und der späteren Verfahrenshandlungen - Auswirkung auf die Wirksamkeit der vorgenommenen Ernennungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Albani e.a

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils; Verstoß des Prüfungsausschusses im Auswahlverfahrens gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, Objektivität und des Vertrauensschutzes; Anforderungen an den Ablauf des ...

  • Judicialis

    EWG-Satzung Art. 49; ; EWG-Satzung Art. 53; ; Verfahrensordnung Art. 83

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte - Klage - Aufhebungsurteil - Wirkungen - Aufhebung der Korrektur der Prüfungen eines allgemeinen Auswahlverfahrens und der späteren Verfahrenshandlungen - Auswirkung auf die Wirksamkeit der vorgenommenen Ernennungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 27.11.1990 - C-242/90
    Ausserdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Armelle Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421 ), daß selbst eine Unregelmässigkeit im Ablauf eines Auswahlverfahrens, die die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichheit der Bewerber in Frage stellen kann, nicht ohne weiteres die Ungültigkeit der später vorgenommenen Ernennungen zur Folge hat, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um ein allgemeines Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve handelt.
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