Rechtsprechung
   EuGH, 28.05.2018 - C-429/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16616
EuGH, 28.05.2018 - C-429/17 (https://dejure.org/2018,16616)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.2018 - C-429/17 (https://dejure.org/2018,16616)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - C-429/17 (https://dejure.org/2018,16616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung

    Auszug aus EuGH, 28.05.2018 - C-429/17
    Mit Schreiben vom 19. April 2018 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 17. April 2018, Krüsemann u. a. (C-195/17, EU:C:2018:258), übersandt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    Zudem ist das Verfahren bezüglich 19 Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hannover in den Rechtssachen C-307/17, C-311/17, C-316/17, C-317/17, C-352/17 bis C-362/17, C-394/17, C-403/17, C-409/17 und C-429/17 - von denen eines (C-352/17) zurückgenommen worden ist - gemäß Art. 55 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs bis zur Verkündung des Urteils in den vorliegenden Rechtssachen ausgesetzt worden.
  • VG Trier, 10.09.2020 - 2 K 4848/19

    Schnelles Internet für die Eifel - Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung

    Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, entsprechend ihrem nationalen Recht aus einer Verletzung von Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV sämtliche Folgerungen sowohl bezüglich der Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung von Beihilfemaßnahmen als auch bezüglich der Rückforderung der finanziellen Unterstützungen, die unter Verletzung rechtsrelevanter Bestimmungen gewährt wurden, zu ziehen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2018 - Rs. C-429/17 -, Südwestrundfunk/Rittinger und vom 12. Februar 2008 - Rs. C-199/06 -, CELF I, beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht