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   EuGH, 28.06.1984 - 36/83   

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https://dejure.org/1984,2057
EuGH, 28.06.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,2057)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,2057)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,2057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Mabananft / Hauptzollamt Emmerich

    1 . EGKS - GRUNDSÄTZE - FREIER WARENVERKEHR - UMFANG - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DRITTEN LÄNDERN , DIE IN EINEM MITGLIEDSTAAT IN DEN FREIEN VERKEHR ÜBERFÜHRT WORDEN SIND - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Mabananft / Hauptzollamt Emmerich

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von Kommissionsempfehlungen mit europäischen Verträgen; Innergemeinschaftlicher Kohlehandel

  • Judicialis

    EGKSV Art. 41; ; EGKSV Art. 4; ; EGKSV Art. 74; ; EGKSV Art.71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EGKS - GRUNDSÄTZE - FREIER WARENVERKEHR - UMFANG - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DRITTEN LÄNDERN , DIE IN EINEM MITGLIEDSTAAT IN DEN FREIEN VERKEHR ÜBERFÜHRT WORDEN SIND - EINBEZIEHUNG

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 36/83
    - Die Praxis der Gemeinschaften entspreche der dargelegten Auffassung, wie sich durch folgende Tatsachen belegen lasse: Im GATT werde der "vereinheitlichte EGKS-Tarif" aufgeführt, die Hohe Behörde habe an den Zollverhandlungen in der "Dillon- Runde" (1960/61) und der "Kennedy-Runde" 1964-1967 teilgenommen, und der Gerichtshof habe in seinem Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluß von Abkommen auf dem.

    Der Gerichtshof habe in seinem Gutachten 1/75 die Tür für eine derartige Konstruktion aufgehalten.

  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 36/83
    Die Firma Mabanaft bemerkt in diesem Zusammenhang, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16.12.1981, Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079) ein Mitgliedstaat auch nicht etwa berechtigt sei, in einem der Zuständigkeit der Gemeinschaft unterliegenden Gebiet einseitig nationale Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Gemeinschaftsorgane untätig blieben.
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Das Urteil Busseni, in dem der dort fragliche Grundsatz sehr weitgehend angewandt worden sei, sei eine isolierte Entscheidung, während der Gerichtshof eine Argumentation zugunsten eines Primats des EG-Vertrags wiederholt zurückgewiesen habe; insoweit sei zu verweisen auf die Urteile vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83 (Mabanaft, Slg. 1984, 2497), vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281).
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    Da jede Ungleichbehandlung somit Ausnahmecharakter hat und von einem Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts abweicht, kann sie selbst dann, wenn die Bestimmung, mit der sie eingeführt wurde, nicht ausdrücklich befristet ist, keine Gültigkeit mehr haben, wenn die Voraussetzungen, die sie objektiv gerechtfertigt haben, weggefallen sind (eine Anwendung dieser Grundsätze findet sich im Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83, Mabanaft, Slg. 1984, 2497, namentlich Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1987 - 167/85

    Associazione industrie siderurgiche italiane (Assider) und Italienische Republik

    - Siehe Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 276/80, Padana/Kommission, Slg. 1982, 517, Randnr. 21.17 - Siehe hierzu das Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83, Mabanaft/Hauptzollamt Emmerich, Slg. 1984, 2497, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.1987 - 328/85

    Deutsche Babcock Handel GmbH gegen Hauptzollamt Lübeck-Ost. - EGKS/EWG -

    Die zwischen den beiden Verträgen generell bestehende Interaktion wurde im Gutachten 1/75 (Slg. 1975, 1355) und insbesondere in der Rechtssache 36/83 (Mabanaft/Hauptzollamt Emmerich, Slg. 1984, 2497) von den Beteiligten eingehend erörtert, doch brauchte die Frage vom Gerichtshof nicht entscheiden oder kommentiert zu werden.
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