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   EuGH, 28.06.1989 - 164/88   

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https://dejure.org/1989,3328
EuGH, 28.06.1989 - 164/88 (https://dejure.org/1989,3328)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1989 - 164/88 (https://dejure.org/1989,3328)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 164/88 (https://dejure.org/1989,3328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ministère public / Rispal u.a.

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - "Anderes Spielzeug" im Sinne der Tarifnummer 97.03 - Als "Zauberwürfel" bezeichnete Waren - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Ministère public / Rispal u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Tarifnummer 97.03 Gemeinsamer Zolltarif im März, April und Mai 1981

  • Judicialis

    Gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 97.03

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 97.03
    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - "Anderes Spielzeug" im Sinne der Tarifnummer 97.03 - Als "Zauberwürfel" bezeichnete Waren - Einbeziehung

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.12.1977 - 62/77

    Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 28.06.1989 - 164/88
    Diese Tarifierung ergibt sich aus der Anwendung des für die Tarifierung von Waren entscheidenden Kriteriums, das nach ständiger Rechtsprechung ( vgl. das Urteil vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag, Slg. 1977, 2343 ) allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
  • EuGH, 28.02.1989 - 245/87

    Blaupunkt-Werke / Oberfinanzdirektion Berlin

    Auszug aus EuGH, 28.06.1989 - 164/88
    Sie entspricht im übrigen den Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, die nach ständiger Rechtsprechung ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen ( vgl. das Urteil vom 28. Februar 1989 in der Rechtssache 245/87, Blaupunkt, Slg. 1989, 573 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1994 - C-401/93

    GoldStar Europe GmbH gegen Hauptzollamt Ludwigshafen. - Gemeinsamer Zolltarif -

    (19) ° Urteil in der Rechtssache C-265/89 (Vismans Nederland, oben Fußnote 10, Randnr. 14); siehe auch Rechtssache 164/88 (Ministère Publique/Rispal u. a., Slg. 1989, 2041) und Rechtssache C-233/88 (Van de Kolk, oben angeführt in Fußnote 16).
  • EuGH, 18.09.1990 - C-265/89

    Vismans Nederland / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    14 Im übrigen ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes im Interesse der Rechtssicherheit und leichten Nachprüfbarkeit erforderlich, daß das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften gesucht wird, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen des GZT und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind ( siehe Urteile vom 28. Juni 1989 in der Rechtssache 164/88, Rispal, Slg. 1989, 2041, und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-233/88, Gijs van de Kolk, Slg. 1990, I-265 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1992 - C-191/91

    Abbott GmbH gegen Oberfinanzdirektion Köln.

    Aus jüngerer Zeit vgl. unter anderem Urteil vom 28. Februar 1989 in der Rechtssache 245/87 (Blaupunkt, Slg. 1989, 573 ─ abgekürzte Veröffentlichung), Urteil vom 28. Juni 1989 in der Rechtssache 164/88 (Rispal, Slg. 1989, 2041 ─ abgekürzte Veröffentlichung) und Urteil vom 18. September 1990 in der Rechtssache C-265/89 (Vismans Nederland, Slg. 1990, I-3411, Randnr. 18).
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