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   EuGH, 29.04.1982 - 66/81   

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https://dejure.org/1982,2068
EuGH, 29.04.1982 - 66/81 (https://dejure.org/1982,2068)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.1982 - 66/81 (https://dejure.org/1982,2068)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 1982 - 66/81 (https://dejure.org/1982,2068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Pommerehnke / BALM

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME ORGANISATION DER AGRARMÄRKTE - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - BUTTER AUS ÖFFENTLICHEN LAGERBESTÄNDEN - VERKAUF ZU HERABGESETZTEN PREISEN FÜR DEN DIREKTEN VERBRAUCH - ARTIKEL 6 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR . 349/73 - GELTUNG FÜR VERKÄUFE VON ...

  • EU-Kommission

    Pommerehnke / BALM

  • Wolters Kluwer

    Abbau der Lagerbestände an Butter; Anforderungen an die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse; Verkauf von Butterreinfett zu herabgesetzten Preisen ohne Vertrag; Zweckwidriger Verkauf von Butter an Dritte; Voraussetzungen der Schrifterfordernisse ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 349/73 vom 31.01.1973 Art. 6; ; Verordnung Nr. 804/68 vom 27.07.1968 Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME ORGANISATION DER AGRARMÄRKTE - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - BUTTER AUS ÖFFENTLICHEN LAGERBESTÄNDEN - VERKAUF ZU HERABGESETZTEN PREISEN FÜR DEN DIREKTEN VERBRAUCH - ARTIKEL 6 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR. 349/73 - GELTUNG FÜR VERKÄUFE VON ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Weiterverkauf von Butterreinfett - Modalitäten der vorgeschriebenen Schriftform.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.1982 - 99/81

    Abbau der Lagerbestände an Butter; Anforderungen an die gemeinsame

    Auszug aus EuGH, 29.04.1982 - 66/81
    URTEIL VOM 29.4.1982 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 66 UND 99/81 gen Verwendung des Erzeugnisses vorgesehenen Verpflichtungen aussetzt, in diesem Schriftstück erwähnt sind.

    In den verbundenen Rechtssachen 66 und 99/81 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in den vor diesem anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    FIRMA WILHELM FRANZEN 2. HANS-HARALD WITT (Rechtssache 99/81) gegen.

    In der Rechtssache 99/81 bezog die Firma Franzen, deren persönlich haftender Gesellschafter Herr Hans-Harald Witt ist, von der Firma Butter- und Eierzentrale Nordmark eGmbH (im folgenden: BEZ) 6 560 kg Butterreinfett.

    Rechtsfolgenregelung dem Recht der Mitgliedstaaten überlassen?" Die Vorlagebeschlüsse sind am 31. März 1981 (Rechtssache 66/81) und am 24. April 1981 (Rechtssache 99/81) in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Herr Pommerehnke, Revisionskläger im Ausgangsverfahren der Rechtssache 66/81, vertreten durch Rechtsanwalt Dotzauer, Hamburg, die Firma Franzen und Herr Witt, Revisionskläger im Ausgangsverfahren der Rechtssache 99/81, vertreten durch Rechtsanwältin Festge, Hamburg, die BALM, Revisionsbeklagte der Ausgangsverfahren, vertreten durch Rechtsanwalt Professor Nirk, zugelassen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch das Mitglied ihres Juristischen Dienstes M. Hilf als Bevollmächtigten, unterstützt durch Rechtsanwalt Stockburger, Frankfurt am Main, haben gemäß Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der EWG schriftliche Erklärungen abgegeben.

    In der Rechtssache 99/81 hat der Bundesgerichtshof dieselben Fragen gestellt, in Frage 2a jedoch die Angabe "... die - Preis und Menge im einzelnen nicht enthaltende - Erklärung des Käufers .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist geklärt, dass der Bedeutungsgehalt des Begriffs "schriftlich" in Rechtsakten der Union - wie im nationalen Recht - in Bezug auf die Zwecke der betreffenden Vorschrift zu bestimmen ist (EuGH 29. April 1982 - C-66/81 - Rn. 19 ff. [Pommerehnke]) und die Übersendung eines Schriftstücks per Telefax ausreicht, wenn es - wie hier - vorrangig um eine verkörperte Dokumentation für den Empfänger geht (EuGH 24. Januar 2002 - C-170/00 - Rn. 29 und 34, Slg. 2002, I-1007) .
  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

    In seiner Rechtsprechung ist geklärt, dass der Bedeutungsgehalt des Begriffs "schriftlich" in Rechtsakten der Union - wie im nationalen Recht - in Bezug auf die Zwecke der betreffenden Vorschrift zu bestimmen ist (EuGH 29. April 1982 - C-66/81 - [Pommerehnke] Rn. 19 ff.) und die Übersendung eines Schriftstücks per Fernschreiben oder Telefax ausreicht, wenn es vorrangig - wie hier - um eine verkörperte Dokumentation für den Empfänger geht (EuGH 24. Januar 2002 - C-170/00 - [Finnland/Kommission] Rn. 29 und 34) .
  • BGH, 03.02.1993 - VIII ZR 217/91

    Kaufantrag gegenüber Interventionsstelle - Darlegungs- und Beweislast bei

    Dieselbe Auffassung haben in dem Verfahren, das zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 1982 geführt hat (Rs. 66 und 99/81 = Slg. 1982, 1363), bereits die Kommission (aaO. 1369 re.Sp.) und die Parteien des damaligen Rechtsstreits (aaO. 1371 re.Sp.) zu der Verordnung (EWG) Nr. 349/73 der Kommission von 31. Januar 1973 (ABl. EG Nr. L 40/1) vertreten, ohne daß der Europäische Gerichtshof dem entgegengetreten wäre.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-87/92

    Hoche GmbH gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

    (15) ° Urteil vom 29. April 1982 in den verbundenen Rechtssachen 66/81 und 99/81 (Slg. 1982, 1363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1986 - 143/85

    SA Nicolas Corman et fils gegen Office belge de l'économie et de l'agriculture

    In seinem Urteil vom 29. April 1982 in den verbundenen Rechtssachen 66 und 99/81 (Pommerehnke, Firma W. Franzen und H.A. Witt/BALM, Slg. 1982, 1363), in dem es ebenfalls um Einzelheiten des Weiterverkaufs von Butterreinfett ging, hat der Gerichtshof die Verordnung Nr. 349/73, die der Verordnung Nr. 649/78 voranging, in einer Weise ausgelegt, die die Möglichkeit, daß das Butterreinfett nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck zugeführt wurde, am besten ausschloß.
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