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   EuGH, 29.10.2009 - C-85/09 P   

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https://dejure.org/2009,33720
EuGH, 29.10.2009 - C-85/09 P (https://dejure.org/2009,33720)
EuGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - C-85/09 P (https://dejure.org/2009,33720)
EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - C-85/09 P (https://dejure.org/2009,33720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Portela / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Portela / Kommission

    Rechtsmittel - Gründe - Unzureichende oder widersprüchliche Begründung - Umfang der Begründungspflicht - Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung - Zulässigkeit - Voraussetzungen (vgl. Randnrn. 31-32)

  • EU-Kommission

    Portela / Kommission

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 27. Februar 2009 von Portela - Comércio de artigos ortopédicos e hospitalares, Lda, gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008 in der Rechtssache T-137/07, Portela - Comércio de artigos ortopédicos e hospitalares, ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008 in der Rechtssache T-137/07, Portela/Kommission, mit dem das Gericht eine Klage auf Verpflichtung der Kommission, nach Art. 14b der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 17.12.2008 - T-137/07

    Portela / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-85/09
    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008, Portela/Kommission (Rechtssache T-137/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Verpflichtung der Kommission, nach Art. 14b der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABl. L 169, S. 1) in der durch die Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika (ABl. L 331, S. 1) geänderten Fassung tätig zu werden, indem sie der Zertifizierungsstelle TÜV Rheinland Product Safety GmbH über die Bundesrepublik Deutschland aufgibt, die in Anhang XI Abschnitt 6 der Richtlinie 93/42 vorgesehene Haftpflichtversicherung der genannten Zertifizierungsstelle zugunsten der Klägerin eintreten zu lassen, und, hilfsweise - für den Fall, dass der geltend gemachte Schaden nicht auf diesem Weg ersetzt werden kann -, auf Ersatz des der Klägerin durch die verschiedenen Unterlassungen der Kommission entstandenen Schadens als teilweise offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat.
  • BFH, 30.07.1965 - III 1/63 U

    Grundsteuerbefreiung von Ländereien, die verpachtet sind und deren Pachteinnahmen

    Die Steuerfreiheit kommt vielmehr auch den Dienstgrundstücken und den Dienstwohnungen zustatten, die erst seit dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes erworben worden sind (vgl. Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts VIII C 85/09 vom 29. April 1910, OVGE Bd. 57 S. 145).
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