Rechtsprechung
EuGH, 29.10.2009 - C-85/09 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Portela / Kommission
- EU-Kommission
Portela / Kommission
Rechtsmittel - Gründe - Unzureichende oder widersprüchliche Begründung - Umfang der Begründungspflicht - Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung - Zulässigkeit - Voraussetzungen (vgl. Randnrn. 31-32)
- EU-Kommission
Portela / Kommission
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 27. Februar 2009 von Portela - Comércio de artigos ortopédicos e hospitalares, Lda, gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008 in der Rechtssache T-137/07, Portela - Comércio de artigos ortopédicos e hospitalares, ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008 in der Rechtssache T-137/07, Portela/Kommission, mit dem das Gericht eine Klage auf Verpflichtung der Kommission, nach Art. 14b der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 17.12.2008 - T-137/07
- EuGH, 29.10.2009 - C-85/09 P
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuG, 17.12.2008 - T-137/07
Portela / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-85/09
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. Dezember 2008, Portela/Kommission (Rechtssache T-137/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Verpflichtung der Kommission, nach Art. 14b der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (…ABl. L 169, S. 1) in der durch die Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika (…ABl. L 331, S. 1) geänderten Fassung tätig zu werden, indem sie der Zertifizierungsstelle TÜV Rheinland Product Safety GmbH über die Bundesrepublik Deutschland aufgibt, die in Anhang XI Abschnitt 6 der Richtlinie 93/42 vorgesehene Haftpflichtversicherung der genannten Zertifizierungsstelle zugunsten der Klägerin eintreten zu lassen, und, hilfsweise - für den Fall, dass der geltend gemachte Schaden nicht auf diesem Weg ersetzt werden kann -, auf Ersatz des der Klägerin durch die verschiedenen Unterlassungen der Kommission entstandenen Schadens als teilweise offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat.
- BFH, 30.07.1965 - III 1/63 U
Grundsteuerbefreiung von Ländereien, die verpachtet sind und deren Pachteinnahmen …
Die Steuerfreiheit kommt vielmehr auch den Dienstgrundstücken und den Dienstwohnungen zustatten, die erst seit dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes erworben worden sind (vgl. Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts VIII C 85/09 vom 29. April 1910, OVGE Bd. 57 S. 145).