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   EuGH, 30.01.1992 - C-328/90   

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https://dejure.org/1992,8835
EuGH, 30.01.1992 - C-328/90 (https://dejure.org/1992,8835)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.1992 - C-328/90 (https://dejure.org/1992,8835)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - C-328/90 (https://dejure.org/1992,8835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung - Nichtdurchführung von Urteilen, mit denen eine Vertragsverletzung festgestellt wurde

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Nichtdurchführung von Urteilen, mit denen eine Vertragsverletzung festgestellt wurde.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.03.1988 - 147/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 30.01.1992 - C-328/90
    wegen Feststellung, daß die Griechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Urteils vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637) und des Urteils vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415) ergriffen hat,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 23. Oktober 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Griechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat zur Durchführung des Urteils vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

    und des Urteils vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

    des Urteils vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

  • EuGH, 14.07.1988 - 38/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 30.01.1992 - C-328/90
    wegen Feststellung, daß die Griechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Urteils vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637) und des Urteils vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415) ergriffen hat,.

    und des Urteils vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

    und des Urteils vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

  • EuGH, 13.07.1988 - 169/87

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 30.01.1992 - C-328/90
    Auch wenn Artikel 171 EWG-Vertrag keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, erfordert es das Interesse an einer unverzüglichen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.01.1993 - C-101/91

    Kommission / Italien

    20 Ferner erfordert es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts nach ständiger Rechtsprechung (insb. Urteil vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache C-328/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-425, Randnr. 6), auch wenn Artikel 171 EWG-Vertrag keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1996 - C-473/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. -

    Ständige Rechtsprechung: siehe u. a. Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 69/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 773, Randnr. 8); vom 14. Januar 1988 in den Rechtssachen 227/85 bis 230/85 (Slg. 1988, 1, Randnr. 11); vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14), vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache C-328/90 (Kommission/Griechenland, Sie. 1992, I-425, Randnr. 6) und vom 23. März 1993 in der Rechtssache C-345/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1993, I-1115, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-417/02

    Kommission / Griechenland

    Die Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415) und vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache C-328/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-425) betrafen Schwierigkeiten von Ausländern, eine Eintragung zu erreichen.
  • EuGH, 06.02.1992 - C-75/91

    Kommission / Niederlande

    7 Auch wenn Artikel 171 keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, verlangt es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen wird und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (so zuletzt das Urteil vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache C-328/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-425).
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