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   EuGH, 30.07.2003 - C-320/03 R (2)   

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https://dejure.org/2003,11780
EuGH, 30.07.2003 - C-320/03 R (2) (https://dejure.org/2003,11780)
EuGH, Entscheidung vom 30.07.2003 - C-320/03 R (2) (https://dejure.org/2003,11780)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - C-320/03 R (2) (https://dejure.org/2003,11780)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verkehr - Sektorales Fahrverbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.

    Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 84 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Befugnisse des Präsidenten nach Artikel 84 § 2 der Verfahrensordnung

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Verkehr , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer mitgliedstaatlichen Verordnung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der A 12 Inntalautobahn wegen Vertragsverletzung; Sektorales Fahrverbot für Schwerfahrzeuge, die bestimmte Güter befördern; Gefahr für die Existenz kleinerer Transportbetriebe im ...

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 30; ; EGV Art. 242; ; Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderun... gen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten Art. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Oktober 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Oktober 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Befugnisse des Präsidenten nach Artikel 84 § 2 der Verfahrensordnung; [Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 84 § 2]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.06.1990 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.07.2003 - C-320/03
    Unter diesen Umständen erscheint es insbesondere unter Berücksichtigung des unmittelbar bevorstehenden Inkrafttretens der streitigen Verordnung im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich, dass der Status quo bis zur Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufrechterhalten wird (in diesem Sinne auch Beschluss vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-195/90 R, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2715).
  • EuGH, 15.11.2005 - C-320/03

    DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM

    29 Mit Beschluss vom 30. Juli 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-7929) hat der Präsident des Gerichtshofes der Republik Österreich im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das Fahrverbot gemäß der streitigen Verordnung bis zum Erlass des Beschlusses, der das Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt, auszusetzen.
  • EuGH, 27.04.2004 - C-320/03

    Kommission / Österreich

    4 Mit Beschluss vom 30. Juli 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-7929) wurde vorsorglich angeordnet, dass die Republik Österreich das Fahrverbot gemäß der streitigen Verordnung bis zum Erlass des Beschlusses aussetzt, der das Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-320/03

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG

    8 - Slg. 2003, I-7929.
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