Rechtsprechung
EuGH - 103/87 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Italien
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 27/97
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Rüge eines …
- Az. Hs.B. 103/87. - OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1993 - 13 A 10564/92
Entstehungsgeschichte des Familienasyls im internationalen Kontext; Eheschließung …
Danach gilt eine Regelvermutung immer dann, wenn - wie hier - Fälle festgestellt worden sind, in denen ein Staat Repressalien gegen die Ehefrau (oder die - minderjährigen - Kinder) im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung des Ehemannes (oder Vaters) ergriffen hat, auch der Ehefrau (oder den minderjährigen Kindern), über deren Asylanspruch im konkreten Fall zu entscheiden ist; die Vermutung erstreckt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat schon wiederholt gefolgt ist (vgl. z.B. Urteil vom 06. Juli 1988 - 13 A 103/87 -, UA S. 24 f. - nicht veröffentlicht), auch darauf, daß der Repressalie auch bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise eine politische Motivation zugrunde liegt, sie mithin mit dem gleichen ausgrenzenden Charakter gegenüber dem nahen Angehörigen angewandt wird wie sie gegenüber dem oppositionellen Mann (bzw. Vater) angewandt wird bzw. würde.