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   EuGH - C-176/02 P   

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EuGH - C-176/02 P (https://dejure.org/9999,63917)
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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Laboratoire Monique Rémy / Kommission

    Rechtsmittel gegen den Beschluss, mit dem das Gericht die Klage in der Rechtssache T-218/01 als verspätet abgewiesen hat - Höhere Gewalt (angeblich verspätete Postsendung) - Verletzung der Informationspflicht über die Klagemöglichkeiten (Geschäftsordnung der Kommission in ihrer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    70 Hierzu ist im Wege der Analogie darauf hinzuweisen, dass Artikel 230 Absatz 5 EG für die Erhebung einer Nichtigkeitsklage eine Frist von zwei Monaten vorsieht, die nach ständiger Rechtsprechung in keinem Fall verlängert werden kann und deren Überschreitung, abgesehen nur vom Vorliegen höherer Gewalt, automatisch zur Unzulässigkeit der Klage führt (in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-218/01, Laboratoire Monique Rémy/Kommission, Slg. 2002, II-2139, auf Rechtsmittel bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 30. Januar 2003 in der Rechtssache C-176/02 P, Laboratoire Monique Rémy/Kommission, nicht veröffentlicht).
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