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   FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 K 4054/22   

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https://dejure.org/2023,12492
FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 K 4054/22 (https://dejure.org/2023,12492)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.04.2023 - 4 K 4054/22 (https://dejure.org/2023,12492)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2023 - 4 K 4054/22 (https://dejure.org/2023,12492)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Anfechtung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert bei Anfechtung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides - FG setzte den Wert für die Zerlegung mit Null an

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und des Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheids

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.07.2019 - I R 26/18

    Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I - Teilweise inhaltsgleich mit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 K 4054/22
    Bei gleichzeitiger Anfechtung der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und eines Zerlegungsbescheides, bei dem gegen den Zerlegungsbescheid keine über die Änderung des Gewerbeertrags hinausgehenden Einwendungen erhoben worden sind, ist der Teilstreitwert hinsichtlich des Zerlegungsbescheids nicht mit z. B. dem Auffangstreitwert ( § 52 Abs. 2 GKG ) oder den gewerbesteuerlichen Auswirkungen, sondern mit 0 EUR anzusetzen (Anschluss an BFH, Urteil v. 11.7.2019, I R 26/18 , BStBl 2022 II S. 93; gegen BFH, Beschluss v. 26.11.2002, IV E 2/02 , BFH/NV 2003 sowie BFH, Beschluss v. 28.1.1986, VII E 7/85 , BFH/NV 1986 S. 424).
  • BFH, 26.11.2002 - IV E 2/02

    NZB, Streitwert

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 K 4054/22
    Bei gleichzeitiger Anfechtung der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und eines Zerlegungsbescheides, bei dem gegen den Zerlegungsbescheid keine über die Änderung des Gewerbeertrags hinausgehenden Einwendungen erhoben worden sind, ist der Teilstreitwert hinsichtlich des Zerlegungsbescheids nicht mit z. B. dem Auffangstreitwert ( § 52 Abs. 2 GKG ) oder den gewerbesteuerlichen Auswirkungen, sondern mit 0 EUR anzusetzen (Anschluss an BFH, Urteil v. 11.7.2019, I R 26/18 , BStBl 2022 II S. 93; gegen BFH, Beschluss v. 26.11.2002, IV E 2/02 , BFH/NV 2003 sowie BFH, Beschluss v. 28.1.1986, VII E 7/85 , BFH/NV 1986 S. 424).
  • BFH, 28.01.1986 - VII E 7/85

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 K 4054/22
    Bei gleichzeitiger Anfechtung der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und eines Zerlegungsbescheides, bei dem gegen den Zerlegungsbescheid keine über die Änderung des Gewerbeertrags hinausgehenden Einwendungen erhoben worden sind, ist der Teilstreitwert hinsichtlich des Zerlegungsbescheids nicht mit z. B. dem Auffangstreitwert ( § 52 Abs. 2 GKG ) oder den gewerbesteuerlichen Auswirkungen, sondern mit 0 EUR anzusetzen (Anschluss an BFH, Urteil v. 11.7.2019, I R 26/18 , BStBl 2022 II S. 93; gegen BFH, Beschluss v. 26.11.2002, IV E 2/02 , BFH/NV 2003 sowie BFH, Beschluss v. 28.1.1986, VII E 7/85 , BFH/NV 1986 S. 424).
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