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   FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20   

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FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20 (https://dejure.org/2023,30952)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2023 - 8 K 8207/20 (https://dejure.org/2023,30952)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2023 - 8 K 8207/20 (https://dejure.org/2023,30952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) als Vermögensminderung bei einer Kapitalgesellschaft bzgl. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Als Anschaffungsnebenkosten eines Grundstücks zu beurteilende Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung - überhöhter Kaufpreis - Sperrwirkung des DBA Zypern - URTEIL

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.12.2014 - I R 23/13

    Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - I R 75/11 -, BFHE 239, 242 , BStBl II 2013, 1046 ; BFH, Urteil vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13 -, BFHE 248, 170 , BStBl II 2016, 261 ) regelt die Vorschrift den abkommensrechtlichen Grundsatz des "dealing at arm's length" und dient insoweit der Gewinnabgrenzung, nicht aber der Gewinnkorrektur.

    Eine Korrektur des Gewinns wegen Unüblichkeit der Konditionen oder Ernsthaftigkeit der Vereinbarung ist nach dieser Rechtsprechung den Vergleichsmaßstäben des "dealing at arm's length" als Gegenstand der Angemessenheitsprüfung fremd (BFH, Urteil vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13 -, BFHE 248, 170 , BStBl II 2016, 261 ).

  • BFH, 11.10.1989 - I R 12/87

    Übernahme von eigenen Gründungskosten durch eine Kapitalgesellschaft als andere

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Die Übernahme von Gründungskosten ist nach Auffassung des BFH nicht fremdüblich, weil die Übernahme von Aufwand, der zivilrechtlich gesehen nicht von der Kapitalgesellschaft zu tragen ist, auch im Verhältnis zu Nichtgesellschaftern denkbar sei, weshalb der Vergleich mit dem Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters möglich ist (BFH, Urteil vom 11. Oktober 1989 - I R 12/87 -, BFHE 158, 390 , BStBl II 1990, 89 , Rn. 15).

    Der Senat hält es für klärungsbedürftig, ob die der Klägerin von der Konzernmutter in Rechnung gestellten Leistungen mit Gründungskosten gleichzusetzen sind, deren Inrechnungstellung nach der Rechtsprechung des BFH zu einer vGA nach dem materiellen Fremdvergleich führt (BFH, Urteil vom 11. Oktober 1989 - I R 12/87 -, BFHE 158, 390 , BStBl II 1990, 89 ).

  • BFH, 20.04.2011 - I R 2/10

    Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Der Begriff der Anschaffungskosten ist wegen der Einbeziehung von Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten grundsätzlich umfassend (BFH, Urteil vom 20. April 2011 - I R 2/10 -, BFHE 233, 251 , BStBl II 2011, 761 mwN).

    Dieser Zweck muss aus der Sicht des Bilanzierenden auf die beabsichtigte Funktion und Eigenschaft (BFH, Urteil vom 20. April 2011, I R 2/10, BFHE 233, 251 , BStBl II 2011, 761 ).

  • BFH, 11.10.2012 - I R 75/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - I R 75/11 -, BFHE 239, 242 , BStBl II 2013, 1046 ; BFH, Urteil vom 17. Dezember 2014 - I R 23/13 -, BFHE 248, 170 , BStBl II 2016, 261 ) regelt die Vorschrift den abkommensrechtlichen Grundsatz des "dealing at arm's length" und dient insoweit der Gewinnabgrenzung, nicht aber der Gewinnkorrektur.
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 38/14

    Ablaufhemmung bei Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Der Auffassung, auch ein überhöhter Kaufpreis sei in der Handelsbilanz als Anschaffungskosten zu aktivieren, so dass lediglich die aufwandswirksamen Abschreibungen, die auf dem überhöhten Kaufpreis basieren, als vGA zu qualifizieren seien (so zB Kohlhepp DB 2018, 2521 ), ist wegen der erforderlichen Korrekturen in der Folgejahren, den Folgeproblemen beim Verkauf des Wirtschaftsguts und der Tatsache, dass eine vGA bei nicht abschreibbaren Wirtschaftsgütern dann nicht angesetzt werden könnte, nicht zu folgen.
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Nicht entscheidend ist, ob diese Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516 , BStBl II 1978, 620 ).
  • BFH, 07.12.2016 - I R 76/14

    Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH ist die Klage gegen einen Nullbescheid zulässig, wenn der Bescheid sich für den Kläger deshalb nachteilig auswirkt, weil in ihm angesetzte Besteuerungsgrundlagen im Rahmen anderer Verfahren verbindliche Entscheidungsvorgaben liefern (BFH, Urteil vom 07. Dezember 2016 - I R 76/14 -, BFHE 256, 314 , BStBl II 2017, 704 , Rn. 12).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist insbesondere anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (materieller Fremdvergleich, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 08. Oktober 2008, I R 61/07, BFH/NV 2009, 504 , mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.01.2018 - I R 74/15

    Cash-Pool - unbestimmte Zinsabrede - vGA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    In diesen Fällen indiziert das vom Fremdvergleich abweichende Verhalten der Kapitalgesellschaft und ihres Gesellschafters oder der diesem nahestehenden Person die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Urteil vom 17.01.2018 - I R 74/15, BFH/NV 2018, 836 , m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2015 - I R 5/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20
    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (vgl. BFH, Urteil vom 11. November 2015, I R 5/14, BStBl. II 2016, 491, mit weiteren Nachweisen für die ständige Rechtsprechung).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 8 K 8131/17

    Kürzung des Gewinns um 1,2 Prozent des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen

  • BFH, 03.08.2005 - I R 36/04

    Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück

  • BFH, 13.03.1985 - I R 9/81

    Voraussetzungen eines Verwertungsverbots von aus einer Außenprüfung gewonnenen

  • FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14

    Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für den Erwerb eines Einzelunternehmens von

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8171/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Formeller Fremdvergleich - Sperrwirkung des Art. 9

    Einen Antrag der Klägerin, das Einspruchsverfahren im Hinblick auf das Verfahren 8 K 8207/20 ruhen zu lassen, lehnte der Beklagte wegen unterschiedlicher Sachverhaltskonstellationen ab.

    Die Klägerin führt weiterhin aus, dass sich die wesentlichen Rechtsfragen dieses Verfahrens und des Verfahrens 8 K 8207/20 überschneiden und aus diesem Grund ein Ruhen des Verfahrens zweckmäßig erscheine.

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