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   FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97 F   

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https://dejure.org/2000,9291
FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97 F (https://dejure.org/2000,9291)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2000 - 2 K 1965/97 F (https://dejure.org/2000,9291)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 2 K 1965/97 F (https://dejure.org/2000,9291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages wegen im Ersatzwirtschaftswert enthaltener, zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer gehörender, gepachteter landwirtschaftlicher Flächen; Befreiung von einer Doppelbelastung wegen Grundsteuer und Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages wegen im Ersatzwirtschaftswert enthaltener, zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer gehörender, gepachteter Flächen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages wegen im Ersatzwirtschaftswert enthaltener, zur Bemessungsgrundlage der Grundsteuer gehörender, gepachteter Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 886
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1995

    Auszug aus FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97
    Die Einbeziehung der gepachteten Flächen in die Kürzung würde nach alledem zu einer erheblichen Besserstellung der Klägerin führen, die weder wirtschaftlich noch rechtlich zu rechtfertigen wäre (so auch Finanzgericht - FG - Brandenburg, Urteil vom 9. September 1999 - 4 K 1962/97 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 184).

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, denn der in dem Urteil des BFH vom 27. März 1968 (I 136/65, a.a.O.) behandelte Sachverhalt ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar (ebenso FG Brandenburg, Urteil vom 9. September 1999 - 4 K 1962/97 F, a.a.O.).

  • BFH, 27.03.1968 - I 136/65

    Berechnung des Kürzungsbetrages nach § 9 Nr. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz

    Auszug aus FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97
    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 27. März 1968 - I 136/65, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1968, 479) der landwirtschaftliche Verpächter einer Fläche die ihm zustehende Kürzung mit dem vollen Einheitswert und nicht nur mit dem Verpächteranteil berechnen könne, müsse dies erst Recht im umgekehrten Fall gelten.

    Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, denn der in dem Urteil des BFH vom 27. März 1968 (I 136/65, a.a.O.) behandelte Sachverhalt ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar (ebenso FG Brandenburg, Urteil vom 9. September 1999 - 4 K 1962/97 F, a.a.O.).

  • BFH, 23.10.1985 - I R 235/81

    Kapitalgesellschaft - Beteiligung an KGaA - Gewerbeertrag - Gewerbekapital -

    Auszug aus FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97
    2 Satz 2, gleichwohl besteht kein allgemeiner Grundsatz, wonach eine Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags durchzuführen ist, soweit es, ohne diese Kürzung, zu einer Doppelbelastung kommt (ebenso Urteil vom 19. Juli 1972 - I R 164/68, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 106, 441; Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1972, 858 und vom 23. Oktober 1985 - I R 235/81, BFHE 145, 76; BStBl. II 1986, 72 [73]).
  • BFH, 19.07.1972 - I R 164/68

    Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Ermittlung des Gewerbeertrags - Ermittlung

    Auszug aus FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97
    2 Satz 2, gleichwohl besteht kein allgemeiner Grundsatz, wonach eine Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags durchzuführen ist, soweit es, ohne diese Kürzung, zu einer Doppelbelastung kommt (ebenso Urteil vom 19. Juli 1972 - I R 164/68, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 106, 441; Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1972, 858 und vom 23. Oktober 1985 - I R 235/81, BFHE 145, 76; BStBl. II 1986, 72 [73]).
  • BFH, 15.05.2002 - I R 63/01

    Neue Bundesländer; Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz;

    Gegebenenfalls ist er entsprechend aufzuteilen (ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteile vom 9. September 1999 4 K 1962/97 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 184, und vom 17. Mai 2000 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden

    Für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist danach nur der Anteil am Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) maßgebend, der auf den Grundbesitz entfällt, der im Eigentum des Gewerbesteuerpflichtigen steht und somit zu seinem Betriebsvermögen gehört (im Ergebnis wie hier: Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 9.09.1999 - 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 und vom 17. Mai 2000 - 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886 ).
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