Rechtsprechung
FG Bremen, 06.06.2000 - 299006K 2 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederausfuhr von im Zollager gelagerter Ware als Schiffsbedarf an nicht bezugsrechtigte Personen; Zollrechtliche Bestimmung; Waren, die Bordbedarf für Schiffe sind; Irrtum i.S.v. Art. 220 ZK
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiederausfuhr von im Zollager gelagerter Ware als Schiffsbedarf an nicht bezugsrechtigte Personen; zollrechtliche "Bestimmung"; Anwendbarkeit von § 27 ZollV im Jahr 1994; "Irrtum" i.S. von Art. 220 ZK
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wiederausfuhr von im Zollager gelagerter Ware als Schiffsbedarf an nicht bezugsrechtigte Personen; zollrechtliche "Bestimmung"; Anwendbarkeit von § 27 ZollV im Jahr 1994; "Irrtum" i.S. von Art. 220 ZK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrzollschuld - Voraussetzungen für die …
Auszug aus FG Bremen, 06.06.2000 - 299006K 2
Diese Voraussetzungen liegen hier vor, denn die von der Klägerin an verschiedene Personen der Schiffsbesatzung gelieferten einfuhrabgabenpflichtigen Waren sind der zollamtlichen Überwachung entzogen worden (abweichend hiervon hat der BFH im Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 8/97, ZfZ 1998, 236, BFH/NV 1998, 1137 mit Rechtsprechungsnachweisen das Entstehen der Zollschuld für eine ähnliche Fallgestaltung im Truppenzollrecht aus Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollschuldVO hergeleitet, dem jetzt Art. 204 ZK entspricht).Kein Irrtum ist anzunehmen, wenn die Behörde ihm nur unterlegen ist (vgl. BFH-Urteil ZfZ 1998, 236, BFH/NV 1998, 1137 mit Rechtsprechungnachweisen).