Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 18.01.2008 - 18 K 4670/06 H (L) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Pauschalierungsregelung für Beiträge zu einer Direktversicherung in Gestalt einer Einzelversicherung; Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers für die Besteuerung einer Versicherung für die Arbeitnehmer; Möglichkeit der Erhebung der Lohnsteuer von den ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnsteuerpauschalierung; Gruppendirektversicherung; Zusätzliche Einzelversicherung; Durchschnittsberechnung - Anwendbarkeit der Pauschalierungsregelung für Beiträge zu einer Direktversicherung in Gestalt einer Einzelversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendbarkeit der Pauschalierungsregelung für Beiträge zu einer Direktversicherung in Gestalt einer Einzelversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.01.2008 - 18 K 4670/06 H (L)
- BFH, 11.03.2010 - VI R 9/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 856
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96
Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2008 - 18 K 4670/06
Dass das Finanzamt im Rahmen der Einspruchsentscheidung den Haftungsgrund mit der Begründung angenommen hat, eine Pauschalierung sei auch im Falle der Anwendbarkeit des § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG nur für tatsächliche Beiträge von bis zu 3.408,- DM/1.752,- Euro zulässig, führt nicht zu einem Ermessenfehler, weil diese Überlegungen zu den tatbestandlichen Voraussetzungen für die sich anschließende Ermessensentscheidung ohne Bedeutung waren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.12.1996 VII R 53/96, BFH/NV 1997, 386).
- BFH, 11.03.2010 - VI R 9/08
Beiträge für eine Direktversicherung - Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 …
Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 856 veröffentlichten Gründen als unbegründet ab.