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   FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11 K   

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https://dejure.org/2014,5233
FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11 K (https://dejure.org/2014,5233)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2014 - 6 K 3493/11 K (https://dejure.org/2014,5233)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2014 - 6 K 3493/11 K (https://dejure.org/2014,5233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Betrieb gewerblicher Art als Organträger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb gewerblicher Art (BgA) als Organträger - Einlage der Beteiligung an kommunalem Eigenbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betrieb gewerblicher Art (BgA) als Organträger - Einlage der Beteiligung an kommunalem Eigenbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • vd-bw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Organträgereigenschaft eines dauerdefizitären BgA

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 982
  • EFG 2014, 1032
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Die daraufhin wegen Körperschaftsteuer 2004 erhobene Klage wurde vom FG Düsseldorf mit rechtskräftigem Urteil vom 29.06.2010, in dem die Revision zugelassen wurde (Az. 6 K 2990/07, EFG 2010, 1732; Revision unzulässig), als unbegründet abgewiesen.

    Zur Begründung verwies der Beklagte auf die Ausführungen des in der Anlage beigefügten Urteils des FG Düsseldorf vom 29.06.2010 Az. 6 K 2990/07 K.

    Zu Unrecht gehe der Beklagte unter Berufung auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.06.2010 6 K 2990/07 davon aus, dass die Stadt A BgA Bäder kein geeigneter Organträger sei.

    Wegen der weiteren Begründung wird auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 29.06.2010 (6 K 2990/07, EFG 2010, 1732) Bezug genommen.

  • BFH, 25.07.2002 - I B 52/02

    Betrieb gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht; Einlage von Aktien in das BV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Entsprechendes ergebe sich auch aus dem BFH-Beschluss vom 25.07.2002 I B 52/02, BFH/NV 2002, 1341.

    Der Senat folgt nicht der in einem Vollziehungsaussetzungsverfahren vom BFH vertretenen Auffassung, die (nicht rechtsmissbräuchliche) Zuordnung der Gesellschaftsanteile zum gewillkürten Betriebsvermögen eines BgA habe zwangsläufig zur Folge, dass die Erträge dieses gewillkürten Betriebsvermögens Teil des Gewinns des BgA seien und es - zumindest als Nebenzweck der Einlagen - auch der Absicht der Trägerkörperschaft entsprochen habe, durch diese Einlage die Ertragslage eines strukturell dauerdefizitären BgA zu verbessern, was die Gewinnerzielungsabsicht indiziere (BFH-Beschluss vom 25.7.2002 I B 52/02, BFH/NV 2002, 1341).

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Abweichungen vom BFH-Beschluss vom 25.7.2002 (I B 52/02, BFH/NV 2002 1341) und vom Urteil des FG Köln vom 19.12.2013 (10 K 2933/11, EFG 2014, Heft 8 mit Anmerkung von Hennigfeld) zugelassen.

  • FG Köln, 19.12.2013 - 10 K 2933/11

    Gewerbesteuerpflicht und Gewerbesteuermessbetrag einer Gemeinde für Gewinne aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Das Gleiche gilt nach Auffassung des Senates auch für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht eines BgA, da der BgA anders als Kapitalgesellschaften über eine außerbetriebliche Sphäre verfügt (vgl. Gosch in Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz. 1042) und somit insofern mit einer Personengesellschaft vergleichbar ist (a. A. FG Köln, Urteil vom 19.12.2013 10 K 2933/11, EFG 2014, Heft 8 mit Anmerkung von Hennigfeld; Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewSt, § 2 Rz. 1653).

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Abweichungen vom BFH-Beschluss vom 25.7.2002 (I B 52/02, BFH/NV 2002 1341) und vom Urteil des FG Köln vom 19.12.2013 (10 K 2933/11, EFG 2014, Heft 8 mit Anmerkung von Hennigfeld) zugelassen.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Dies widerspreche jedoch der Definition der Gewerblichkeit gemäß dem BFH-Beschluss vom 25.06.1984, GrS 4/82, BStBl II 1984, 751 IV Tz 3c.
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Eine wirtschaftlich eigenständige Betätigung ist anzunehmen bei einem selbständigen Tätigkeitsbereich, der keine bloße Hilfs- oder Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit ist (BFH-Urteile vom 15.11.2006 XI R 58/04, HFR 2007, 318; vom 25.6.1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).
  • BFH, 04.03.2009 - I R 1/08

    Vereinbarkeit von Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Organschaft nur im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter (BFH-Urteil vom 04.03.2009 I R 1/08, BFH/NV 2009, 1716) nicht anzuerkennen sei.
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04

    Schuldzinsenabzug; Liebhaberei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Eine wirtschaftlich eigenständige Betätigung ist anzunehmen bei einem selbständigen Tätigkeitsbereich, der keine bloße Hilfs- oder Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit ist (BFH-Urteile vom 15.11.2006 XI R 58/04, HFR 2007, 318; vom 25.6.1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).
  • BFH, 02.09.2009 - I R 20/09

    Widerruf einer verbindlichen Auskunft - Besitz-Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Dies setzt u. a. die Absicht voraus, durch das Unternehmen Gewinne zu erzielen (BFH-Urteil vom 2.9.2009 I R 20/09, HFR 2010, 450).
  • FG Düsseldorf, 22.06.2006 - 15 K 2567/03

    Gewinnerzielungsabsicht; Betrieb gewerblicher Art; Einlage von Finanzanlagen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    In der Einspruchsentscheidung vertrat der Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 22.06.2006, EFG 2006, 1769 die Auffassung, dass der BgA Bäderbetrieb mangels eines gewerblichen Unternehmens kein Organträger sein könne und wies den Einspruch als unbegründet ab.
  • BFH, 28.10.1970 - I R 72/69

    Eigenbetrieb - Körperschaft öffentlichen Rechts - Verkehrsbetrieb - Arbeit ohne

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11
    Auch aus dem Urteil des BFH vom 28.10.1970 I R 72/69, BStBl II 1971, 247 ergebe sich, dass die Frage der Gewinnerzielungsabsicht nicht für einzelne Teile des Betriebes zu beurteilen sei.
  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 1060/13

    §§ 14, 4, 15 Abs.2 KStG

    Der Beklagte ist insbesondere unter Berufung auf Rechtsprechung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf (Urteile vom 29.06.2010 6 K 2990/07, EFG 2010, 1732 [FG Düsseldorf 29.06.2010 - 6 K 2990/07 K] und vom 18.03.2014 6 K 3493/11 K, EFG 2014, 1032) der Ansicht, dass ein Verlust-BgA durch die Einlage der als Organgesellschaft vorgesehenen Beteiligung kein mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübtes gewerbliches Unternehmen werde.

    Soweit der Beklagte unter Berufung auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 18.03.2014 6 K 3493/11 K, EFG 2014, 1032 in dem Betreiben eines Schwimmbads und dem Halten einer Beteiligung zwei unterschiedliche Tätigkeitsbereiche sieht, hält das Gericht dies nicht für überzeugend.

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