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   FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08   

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https://dejure.org/2008,21581
FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08 (https://dejure.org/2008,21581)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2008 - 4 K 73/08 (https://dejure.org/2008,21581)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2008 - 4 K 73/08 (https://dejure.org/2008,21581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzarbeitsprüfung während der Hausrenovierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Ziel des Grundrechts ist es, der räumlichen Privatsphäre einen umfassenden Schutz zu garantieren und die Wohnung als Mittelpunkt der freien Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.05.1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, S. 1).
  • BFH, 18.10.1988 - VII R 123/85

    Bevollmächtigte - Vertretungsmängel - Beginn der Außenprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Zur Bekanntgabe eines mündlichen Verwaltungsaktes genügt es, dass er so in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse davon auszugehen ist, dass dieser bzw. sein Vertreter von ihm Kenntnis nehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 18.10.1988, VII R 123/85, BFHE 154, S. 446).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Dementsprechend schützt Art. 13 Abs. 1 GG keine leer stehenden Räumlichkeiten (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 19.05.1999, 3 Z BR 38/99, NJW 1999, S. 3205 m. w. N.; ebenso von Münch/Kunig, Grundgesetz, 5. Auflage, Art. 13, Rn. 10).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Als Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind (BGH, Urteil vom 24.07.1998, 3 StR 78/98, BGHSt 44, S. 138, 140).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08
    Eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979, 1 BvR 994/76, BVerfGE 51, S. 97).
  • FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 34/10

    Voraussetzungen für den Erlass einer Prüfungsanordnung gem. §§ 2 ff. SchwarzArbG

    Bei der Prüfungsverfügung vom 11.11.2009 handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, der die Aufforderung enthält, die Prüfungsmaßnahmen zu dulden (FG Hamburg, Urteil vom 26.11.2008, 4 K 73/08).

    Eine Prüfungsanordnung kann auch mündlich ergehen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 26.11.2008, 4 K 73/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07), dann ist es auch unproblematisch, wenn der Zeitpunkt einer schriftlich angeordneten Prüfung (nur) mündlich mitgeteilt wird.

    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es sogar zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt (FG Hamburg, Urteil vom 26.11.2008, 4 K 73/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 7 K 7024/07

    Kontrollen gegen Schwarzarbeit ohne schriftliche Ankündigung

    Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Befugnis der Zollbehörden, für eine auf das SchwarzArbG zurückgehenden Kontrolle eine Wohnung zu betreten, hat das FG Hamburg (Urteil vom 26. November 2008 - 4 K 73/08 - nicht veröffentlicht, zitiert nach juris), nicht beanstandet, dass bloß eine mündliche Prüfungsanordnung vorgelegen hatte.
  • FG Hamburg, 22.06.2012 - 4 K 46/12

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Schwarzarbeitsbekämpfung

    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es sogar zulässig, wenn die Prüfung - wie hier - unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt (FG Hamburg, Urteile vom 26.11.2008, 4 K 73/08 und vom 20.10.2010, 4 K 34/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1164

    Quarantäneanordnung, Tollwut, Unterbringung, Tiergesundheit, Heimtier

    Wenn dem so ist, kann aber nicht angenommen werden, dass ein mündlicher Verwaltungsakt nur dann als bekannt gegeben gewertet werden kann, wenn er unmittelbar gegenüber dem Adressaten gesagt worden ist (vgl. nur: BFH v. 18.10.1988, BFHE 154, 446; FG Hamburg v. 26.11.2008, Az. 4 K 73/08 ).
  • FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG

    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt, sie muss also nicht vorher angekündigt werden (FG Hamburg, Urteile vom 26.11.2008, 4 K 73/08 und vom 20.10.2010, 4 K 34/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).
  • VG Düsseldorf, 22.07.2010 - 11 L 805/10

    Auskunftsrecht und Betretungsrecht stehen den Denkmalschutzbehörden bereits bei

    Es besteht daher kein Anlass, von der Einschätzung des Amtsgerichts L im Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 56 X F 60/09, welche sich im Übrigen mit der Sichtweise anderer Gerichte deckt, BFH, Beschluss vom 3. Juni 2009 - VII B 4/09 - FG Hamburg, Urteil vom 26. November 2008 - 4 K 73/08 - BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3 Z BR 38/99 - , abzurücken.
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