Rechtsprechung
FG Köln, 15.07.2014 - 6 V 1134/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abgabenordnung: Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
- IWW
§ 141 AO; § 146 Abs. 1 S. 1 AO; § 146 Abs. 4 AO; § 162 Abs. 1 AO; § 162 Abs. 2 S. 2 AO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen eines Lebensmitteleinzelhandels wegen Fehlens digitaler Grundaufzeichnungen
- Betriebs-Berater
Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Hinzuschätzung im Rahmen einer Außenprüfung
Papierfundstellen
- BB 2015, 2736
- EFG 2015, 2031
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG Köln, 15.07.2014 - 6 V 1134/14
Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - seit Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182). - BFH, 24.05.1989 - I R 85/85
Keine Saldierung einer Dauerschuld mit einem Kontokorrentguthaben bei dem …
Auszug aus FG Köln, 15.07.2014 - 6 V 1134/14
Dabei kann unbeantwortet bleiben, warum eine Schlussbesprechung gemäß § 201 AO nicht durchgeführt wurde; das Unterlassen einer nach § 201 AO gebotenen Schlussbesprechung führt nämlich nicht zur Rechtswidrigkeit der gleichwohl ergangenen Steuerbescheide (vgl. BFH BStBl II 1989, 900;… Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 11. Auflage, München 2012, § 201 Rn. 5 m. w. N.). - BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
Gesprächsgebühren - Telefongebühren - Feststellungslast - Beweislast
Auszug aus FG Köln, 15.07.2014 - 6 V 1134/14
Daher muss eine Schätzung in Ableitung aus und unter Berücksichtigung aller Umstände dem tatsächlichen Sachverhalt mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit entsprechen (BFH-Urteil vom 9.11.1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149).
- FG Köln, 07.12.2017 - 15 K 1122/16
Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei …
Ähnlich hat es der 6. Senat des FG Köln in einem Beschluss vom 15. Juli 2014 (6 V 1134/14, EFG 2015, 1031) beanstandet, dass Rechnungen nicht fortlaufend nummeriert waren und teilweise Rechnungsnummern anderer Veranlagungszeiträume auswiesen.