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   FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18   

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https://dejure.org/2020,27777
FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18 (https://dejure.org/2020,27777)
FG Köln, Entscheidung vom 25.03.2020 - 12 K 1954/18 (https://dejure.org/2020,27777)
FG Köln, Entscheidung vom 25. März 2020 - 12 K 1954/18 (https://dejure.org/2020,27777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuer: Keine teleologische Reduktion des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG im Hinblick auf gezahlte Haftungsvergütung soweit der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausnehmen der Sondervergütungen und der an die GmbH gezahlten Haftungsvergütung von der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kurzfassungen/Presse (3)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verminderung der erweiterten Grundstückskürzung um Sonderbetriebseinnahmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine erweiterte Gewinnkürzung bei Personengesellschaften für Tätigkeitsvergütungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerbesteuer - Ausschluss der erweiterten Gewinnkürzung bei Personengesellschaften für Tätigkeitsvergütungen an Gesellschafter gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05

    GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18
    Die Klägerin kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg darauf berufen, der BFH habe mit Urteil vom 26.06.2007 IV R 9/05, BStBl II 2007, 893 eine teleologische Reduktion in den Fällen des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG bejaht, wenn das Unternehmen, das den überlassenen Grundbesitz nutzt, Einkünfte erzielt, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18
    Zu den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung gehört insbesondere auch die teleologische Reduktion (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2011 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07, NJW 2012, 669).
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18
    Ihr Betrieb unterliegt daher nach § 2 Abs. 1 GewStG unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464).
  • BFH, 13.04.2011 - X R 19/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit

    Auszug aus FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18
    Diese ist gegeben, wenn das Gesetz zwar eine Regelung enthält, diese aber ihrem Zweck nach auf eine bestimmte Gruppe von Fällen nicht passt, weil sie deren für die Wertung relevanten Besonderheiten außer Acht lässt (BFH-Urteil vom 13.04.2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489).
  • BFH, 09.03.2023 - IV R 11/20

    Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25.03.2020 - 12 K 1954/18 aufgehoben.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Köln vom 25.03.2020 - 12 K 1954/18 aufzuheben und die Gewerbesteuermessbescheide für 2013 bis 2015 vom 14.10.2016 bzw. 01.06.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.07.2018 dahingehend zu ändern, dass die erweiterte Kürzung nicht um die Sondervergütungen gemindert wird.

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