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   FG Münster, 01.09.2010 - 5 K 3000/08 U   

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https://dejure.org/2010,8596
FG Münster, 01.09.2010 - 5 K 3000/08 U (https://dejure.org/2010,8596)
FG Münster, Entscheidung vom 01.09.2010 - 5 K 3000/08 U (https://dejure.org/2010,8596)
FG Münster, Entscheidung vom 01. September 2010 - 5 K 3000/08 U (https://dejure.org/2010,8596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerzahlung bzgl. der Erstellung eines schlüsselfertigen Wohnhauses mit sechs Wohnungen unter Vereinbarung eines Festpreises; Übergang einer Steuerschuldnerschaft mittels 10%-Grenze bei Bauleistungen

  • Betriebs-Berater

    Reverse-Charge-Verfahren im Bausektor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Reverse-Charge-Verfahren im Bausektor - Zahlungspflicht von Umsatzsteuer durch Leistungsempfänger setzt keine nachhaltige Erbringung von Bauleistungen voraus

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Reverse-Charge-Verfahren im Bausektor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2924
  • BB 2011, 470
  • EFG 2011, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2009 - 7 V 7278/08

    Abführungspflicht nach § 13b UStG ist abhängig davon, welche Umsätze der

    Auszug aus FG Münster, 01.09.2010 - 5 K 3000/08
    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 23. März 2009 7 V 7278/08, EFG 2009, 1166) hält die 10%-Grenze für ein taugliches Abgrenzungskriterium zur Bestimmung der Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuldnerschaft.

    Für den leistenden Unternehmer besteht ein Bedürfnis, verlässlich beurteilen zu können, wer Schuldner der Umsatzsteuer ist und wie er abrechnen muss (so auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 7 V 7278/09, EFG 2009, 1166).

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2011 - 9 K 5187/08

    Voraussetzungen für die Bauunternehmereigenschaft nach § 13b Abs.2 Satz 2 UStG

    Der Senat schließt sich damit dem Urteil des Finanzgerichts -FG- Münster vom 1. September 2010 (5 K 3000/08 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 278) an, gegen das unter dem Aktenzeichen V R 37/10 Revision eingelegt wurde; ebenso Stadie, in: Stadie, UStG Kommentar, 2009, § 13b Rz 47 und in Rau/Dürrwächter, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 13b Rz 211, Lfg 136 Oktober 2008; Küffner/Zugmaier, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2004, 712, 713).

    Es genügt daher, wenn der leistende Unternehmer erkennen kann, dass dies beim Leistungsempfänger der Fall ist (ebenso FG Münster vom 1. September 2010, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 7 K 7345/12

    Abführungspflicht bei Bauleistungen

    Wenn er zu Unrecht die Steuer einbehält, droht ihm ggf. die zivilrechtliche Inanspruchnahme in Höhe des Umsatzsteuerbetrags durch den Leistenden (vgl. FG Münster, Urteil vom 01.09.2010 5 K 3000/08 U, EFG 2011, 278, Revision anhängig unter dem Az. V R 37/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2011 9 K 5187/08, EFG 2012, 282, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 21/11; Mößlang in Sölch/Ringleb, UStG, § 13b Rz 39).

    Erst recht ungeeignet, eine für beide Beteiligte einschätzbare Rechtslage über die Einbehaltungs- und Abführungspflicht herbeizuführen, ist die in Abschn. 182a Abs. 10 Satz 3 UStR 2005 (heute: Abschn. 13b.3 Abs. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass -UStAE-) enthaltene 10-%-Grenze, weil diese für den Leistenden nicht erkennbar und überprüfbar ist (Bundesfinanzhof -BFH-, Vorlagebeschluss vom 30.06.2011 V R 37/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 233, 477, BStBl II 2011, 842, Rz 58; FG Münster, Urteil vom 01.09.2010 5 K 3000/08 U, EFG 2011, 278, Revision anhängig unter dem Az. V R 37/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2011 9 K 5187/08, EFG 2012, 282, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 21/11; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 13b Rz 385; Gerber, NWB 2013, 1009 [1013]).

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