Rechtsprechung
FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Mehrere Erwerbe: Keine Saldierung negativer Erwerbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Negativer Erwerb als Alleinerbe mit einem positiven Erwerb als Vermächtnisnehmer saldieren?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verrechnung von positivem Erwerb aus Vermächtnis mit negativem Erwerb aus Erbschaft?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Saldierung eines negativen Erbes mit positivem Vermächtnis
- rofast.de (Kurzinformation)
Positiver Erwerb aus Vermächtnis - negativer Erwerb aus Erbschaft: Saldierung möglich?
Besprechungen u.ä.
- bewertung-im-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15 Er
- BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1181
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb …
Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 16.01.2008 II R 30/06, BStBl. II 2008, 626) stellten der Erwerb des Klägers als Alleinerbe und als Vorausvermächtnisnehmer trotz der unterschiedlichen Steuerentstehungszeitpunkte einen einheitlichen Erwerbsvorgang dar.Aus den Rechtsgrundsätzen des vom Kläger in Bezug genommenen BFH-Urteils vom 16.01.2008 II R 30/06 (BStBl. II 2008, 626) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes, auch wenn der BFH die Aussage, unterschiedliche Steuerentstehungszeitpunkte seien mit unterschiedlichen Erwerbszeitpunkten verbunden, nicht für jeden Fall aufrecht erhalten hat.
Für letztere entstehe die Steuer zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass es sich um einen gesonderten Erwerbsvorgang handele (vgl. Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, § 9 Rz. 35 mit zustimmendem Hinweis auf das Urteil des BFH vom 16.01.2008 II R 30/06).
- BFH, 27.08.2003 - II R 58/01
Entstehung der Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche
Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15
Hierbei handelt es sich um einen aufschiebend betagten Erwerb (vgl. BFH-Urteil vom 27.08.2003 II R 58/01, BStBl. II 2003, 921), da die Fälligkeit des Vermächtnisses durch ein ungewisses Ereignis - nämlich die vollständige Veräußerung des Grundbesitzes - hinausgeschoben war. - BFH, 02.03.2006 - II R 57/04
ErbSt: Tod des Erblassers durch Brandunfall, Wertermittlung
Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 961/15
Denn für Zwecke der Erbschaftsteuer gilt, dass verschiedene Steuerentstehungszeitpunkte zu selbständigen Erwerbsvorgängen führen, für die grundsätzlich jeweils gesondert Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung des § 14 ErbStG festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 02.03.2006 II R 57/04, BFH/NV 2006, 1480 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Mai 2017 3 K 961/15 Erb wird als unzulässig verworfen.