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   FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02   

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FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02 (https://dejure.org/2007,22201)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.11.2007 - 6 K 632/02 (https://dejure.org/2007,22201)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. November 2007 - 6 K 632/02 (https://dejure.org/2007,22201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung eines Ersatzwirtschaftswerts für die Nutzungseinheit des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens; Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

  • Judicialis

    BewG § 125 Abs. 2; ; BewG § 19 Abs. 1; ; GrStG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsteuerbefreiung nur für Grünland, nicht aber für ca. 8 Hektar großen Waldbestand eines privaten Naturschutzverbands bei bewusstem Unterlassen jeglicher Bewirtschaftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundsteuerbefreiung nur für Grünland, nicht aber für ca. 8 Hektar großen Waldbestand eines privaten Naturschutzverbands bei bewusstem Unterlassen jeglicher Bewirtschaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1815
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.10.1996 - II R 17/96

    Keine Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der land- und forstwirtschaftlich

    Auszug aus FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02
    Unter einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung ist eine planmäßige und nachhaltige Ausnutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse sowie deren unmittelbare Verwertung durch Verkauf und/oder Selbstverbrauch zu verstehen; unerheblich dabei sind Ausmaß und Intensität der auf dem Grundbesitz ausgeübten landwirtschaftlichen Betätigung (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Oktober 1996 II R 17/96, BFHE 181, 515, BStBl II 1997, 228).

    Nach dem vom FA in Bezug genommenen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 28. November 1995 I 134/91, EFG 1996, 482 (bestätigt durch BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 16/96 -nicht dokumentiert; Parallelentscheidung zum BFH-Urteil in BFHE 181, 515, BStBl II 1997, 228-) kommt es entscheidend darauf an, ob auf dem Grundbesitz Tätigkeiten ausgeführt werden, die sich nach ihrem objektiven Erscheinungsbild als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft darstellen.

  • FG Niedersachsen, 28.11.1995 - I 134/91

    Grundsteuer; land- und forstwirtschaftliche Nutzung von zum Zwecke des

    Auszug aus FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02
    Nach dem vom FA in Bezug genommenen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 28. November 1995 I 134/91, EFG 1996, 482 (bestätigt durch BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 16/96 -nicht dokumentiert; Parallelentscheidung zum BFH-Urteil in BFHE 181, 515, BStBl II 1997, 228-) kommt es entscheidend darauf an, ob auf dem Grundbesitz Tätigkeiten ausgeführt werden, die sich nach ihrem objektiven Erscheinungsbild als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft darstellen.

    Für die Einordnung des 8, 7546 ha großen Waldbestands des Klägers als land- und forstwirtschaftliches Vermögen wird im übrigen auf das vom BFH bestätigte FG-Urteil in EFG 1996, 482 Bezug genommen.

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98

    Forstfläche als BV; Liebhaberei

    Auszug aus FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02
    Denn auch bei einem sog. aussetzenden Forstbetrieb verkörpert vor allem der natürlich wachsende Baumbestand den Betrieb, gegenüber dem die notwendige Bearbeitung und Bestandspflege zurücktreten kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455).
  • FG Hamburg, 12.10.2001 - III 228/01

    Verzicht auf Rückzahlungsanspruch keine steuerfreie Abfindung

    Auszug aus FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02
    Der Ersatzvergleichswert für die forstwirtschaftliche Nutzung beträgt gemäß § 125 Abs. 7 Nr. 1 BewG 125 DM je ha, mithin im Streitfall 1.094 DM; eine demgegenüber hilfsweise geltend gemachte Bewertung der Fläche als Geringstland oder Unland (vgl. §§ 44, 45 BewG) kommt nach § 125 Abs. 4 Satz 2 BewG nicht in Betracht, da im Beitrittsgebiet ausschließlich die in der Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse bei dem Vergleich der Ertragsbedingungen zugrunde zu legen sind, d.h. die Entscheidung des "Betriebsleiters" über die Bewirtschaftung des Grundstücks sich nicht auf dessen steuerliche Bewertung auswirken darf (vgl. Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. November 2001 3 [2] K 715/97, EFG 2002, 243).
  • BFH, 16.10.1996 - II R 16/96
    Auszug aus FG Sachsen, 20.11.2007 - 6 K 632/02
    Nach dem vom FA in Bezug genommenen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 28. November 1995 I 134/91, EFG 1996, 482 (bestätigt durch BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 16/96 -nicht dokumentiert; Parallelentscheidung zum BFH-Urteil in BFHE 181, 515, BStBl II 1997, 228-) kommt es entscheidend darauf an, ob auf dem Grundbesitz Tätigkeiten ausgeführt werden, die sich nach ihrem objektiven Erscheinungsbild als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft darstellen.
  • BFH, 18.11.2009 - II R 30/08

    Keine Grundsteuerbefreiung für eine sich selbst überlassene Waldfläche

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1815 veröffentlicht.
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