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   GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70   

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GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70 (https://dejure.org/1971,9193)
GemSOGB, Entscheidung vom 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70 (https://dejure.org/1971,9193)
GemSOGB, Entscheidung vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 5/70 (https://dejure.org/1971,9193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Koppelung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit einer Ermessensentscheidung; Auslegung des Begriffs "unbillig" in § 131 Abs. 1 S. 1 AO (Abgabenordnung); Besetzung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes; Voraussetzungen für die Anrufung des Gemeinsamen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Es ist aber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ein Unterschied, ob der Verwaltung nach ihrem Ermessen ein Eingriff gestattet wird oder ob sie nach pflichtgemäßem Ermessen von einem gesetzlich vorgesehenen Eingriff Abstand nehmen kann (vgl. hierzu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 9 S. 137 - BVerfGE 9, 137-).

    Auch in der Entscheidung vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274 [326]) hat das BVerfG es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für vereinbar gehalten, den Verwaltungsbehörden einen gewissen Ermessensspielraum einzuräumen (vgl. auch BVerfGE 9, 137 [149], und Müller, Die Öffentliche Verwaltung 1969 S. 119 ff).

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 = Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543[BVerwG 13.02.1970 - VII C 75/66] -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.

    Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282]; Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224]; s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Zwischengemeindliche Ungleichheiten bei der Gewerbesteuer sind zwar möglich und durch Art. 28 Abs. 2 GG gedeckt (vgl. BVerwGE 12, 140 [158]).
  • BFH, 05.12.1968 - IV R 110/68

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Da er § 131 AO als eine Ermessensvorschrift verstand, hatte er folgerichtig hier ausnahmsweise auch einmal bei einer gewährten Billigkeitsmaßnahme zu prüfen, ob sie sich im Rahmen des vom Gesetz eingeräumten Ermessensspielraumes hielt, also zur Vermeidung einer sonst eintretenden Unbilligkeit getroffen worden war (vgl. die Urteile IV 56/63 vom 30. März 1966, BFH 86, 98, BStBl III 1966, 407, undIV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136).
  • BFH, 30.03.1966 - IV 56/63
    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Da er § 131 AO als eine Ermessensvorschrift verstand, hatte er folgerichtig hier ausnahmsweise auch einmal bei einer gewährten Billigkeitsmaßnahme zu prüfen, ob sie sich im Rahmen des vom Gesetz eingeräumten Ermessensspielraumes hielt, also zur Vermeidung einer sonst eintretenden Unbilligkeit getroffen worden war (vgl. die Urteile IV 56/63 vom 30. März 1966, BFH 86, 98, BStBl III 1966, 407, undIV R 110/68 vom 5. Dezember 1968, BFH 94, 246, BStBl II 1969, 136).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Auch in der Entscheidung vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274 [326]) hat das BVerfG es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für vereinbar gehalten, den Verwaltungsbehörden einen gewissen Ermessensspielraum einzuräumen (vgl. auch BVerfGE 9, 137 [149], und Müller, Die Öffentliche Verwaltung 1969 S. 119 ff).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Der Rechtsschutz ist auch bei Ermessensentscheidungen dadurch garantiert, daß diese auf Verlangen des Betroffenen von den Gerichten auf Ermessensfehler und damit auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können und müssen (vgl. das genannte Urteil des BFH VII 22/62 S vom 19. Januar 1965; ferner auch, soweit das BVerwG einen Spielraum der Verwaltung anerkennt, das Urteil des vorlegenden Senats BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58] [274]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    In derEntscheidung vom 21. Februar 1961 - 1 BvR 314/60- (BVerfGE 12, 180) hatte sich das BVerfG mit der Frage eines Billigkeitserlasses auf Grund einer im Regelungsbereich des § 131 AO gelegenen Verwaltungsanordnung zu befassen und hierbei ausgeführt (aaO, S. 194), bei der Billigkeitsmaßnahme sei "für die Regelung der objektiven Erlaß voraussetzungen und Erlaß maßstäbe ein verhältnismäßig weiter Ermessensspielraum gegeben" (Hervorhebung nur hier).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Aus diesem einheitlichen Begriff der Billigkeit folgt eine unlösbare Verzahnung zwischen Voraussetzung und Inhalt des nach § 131 Abs. 1 Satz 1 AO ergehenden Verwaltungsaktes (vgl. auch Ehmke, aaO, S. 46), der sich als eine einheitliche Ermessensentscheidung darstellt, wie sie die gesetzliche Regelung in anderen Fällen durch den Begriff des billigen Ermessens (vgl. etwa § 315 BGB und dazu BAG NJW 1962, 268, 269/70; BGH, Betriebsberater 1971, 1175/1176; ferner § 640 Abs. 2 RVO, dazu BGHZ 57, 96, 99) [BGH 28.09.1971 - VI ZR 216/69] zum Ausdruck bringt.
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
    Einer Gleichstellung der "rückwirkenden" Anwendung einer verschärften Rechtsprechung mit der Rückwirkung belastender Gesetze wird mit dem Einwand begegnet, daß nur im letztgenannten Falle die Rechtsposition des Bürgers nachträglich zu dessen Nachteil geändert werde, während bei der Änderung der Rechtsprechung die Rechtslage lediglich auf Grund geläuterter Erkenntnis klargestellt werde (vgl. hierzu auch BVerfGE 18, 224 [240]), die Anwendung der Grundsätze dieser Rechtsprechung durch die Verwaltung auf noch nicht endgültig abgeschlossene Verfahren also lediglich aus der Gesetzesgebundenheit der Verwaltung folge.
  • BGH, 28.09.1971 - VI ZR 216/69

    Pflicht des Sozialversicherungsträgers zum Verzicht auf die Durchsetzung des

  • BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für

  • BFH, 14.08.1958 - I 39/57 U

    Verhältnis von Rechtsprechung und Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat -

  • BFH, 17.04.1951 - GrS D 1/51
  • BFH, 16.08.1967 - VI 170/65

    Vermögensrechtliche Behandlung von Aussteuern, die Eltern einer Tochter bei der

  • BFH, 17.11.1966 - I 280/63

    Übernahme eines Verlustes einer GmbH nicht mit steuerlicher Wirkung zu Lasten des

  • BFH, 09.01.1962 - I 101/60 S

    Beitrittserklärung zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren durch die oberste

  • BFH, 01.04.1960 - VI 134/58 U

    Beiträge, die Eltern als ordentliche Mitglieder der Vereine "Waldorfschulen"

  • BFH, 03.12.1970 - IV R 170/67

    Baumschulkulturen - Umlaufvermögen - Wiederaufschulung - Geräumtes Quartier -

  • BFH, 09.11.1966 - VI 241/64

    Ersetzung von laufenden Zahlungen durch eine Einmalzahlung im Sinne eines

  • BFH, 23.02.1968 - VI R 267/67

    Behandlung von Aussteueraufwendungen - Eheschluß der Tochter - Anpassungsregelung

  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

  • BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S

    Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen

  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

  • BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Versicherungsvertretern - Bestehen eines

  • BFH, 08.05.1962 - VII 51/61 S

    Voraussetzungen der steuergerichtlichen Nachprüfung

  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67

    Gemeinsamer Oberster Gerichtshof - Beitragsrückstände - Feststellungsklage einer

  • BFH, 12.04.1962 - V 133/59 U

    Steuerbarkeit von Provisionen eines Versicherungsvertreters - Umsatzsteuerliche

  • BFH, 07.10.1965 - IV 139/65 U

    Vorliegen von Ermessensfehlern bei der Ablehnung eines Erlassantrags

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