Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,838
Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10 (https://dejure.org/2012,838)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.02.2012 - C-514/10 (https://dejure.org/2012,838)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - C-514/10 (https://dejure.org/2012,838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wolf Naturprodukte

    Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zeitlicher Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 66 - Pflicht zur Vollstreckung einer Entscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat, die vor dem Beitritt des ersuchten Staates zur ...

  • EU-Kommission

    Wolf Naturprodukte

    Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zeitlicher Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 66 - Pflicht zur Vollstreckung einer Entscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat, die vor dem Beitritt des ersuchten Staates zur ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
    In seinem Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006(10) hat der Gerichtshof ausdrücklich auf diese enge Verbindung zwischen beiden Regelungsblöcken Bezug genommen und in Randnr. 163 ausgeführt, dass "der vereinfachte Mechanismus der Anerkennung und Vollstreckung nach Artikel 33 Absatz 1 dieser Verordnung, nach dem die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden, ohne dass es dafür eines besonderen Verfahrens bedarf, und der grundsätzlich nach Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung dazu führt, dass die Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsmitgliedstaats nicht nachgeprüft wird, durch das gegenseitige Vertrauen gerechtfertigt, das die Mitgliedstaaten einander - insbesondere das Gericht des ersuchten Staates dem Gericht des Ursprungsstaats - in Anbetracht namentlich der Vorschriften des Kapitels II der Verordnung über die direkte Zuständigkeit entgegenbringen".

    10 - Slg. 2006, I-1145.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-168/08

    EHEGATTEN, DIE ÜBER EINE GEMEINSAME DOPPELTE STAATSANGEHÖRIGKEIT IN DER UNION

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
    12 - Gestützt wird diese Überlegung durch das Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, Slg. 2008, I-6871), das im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1) erging, und aus dessen Randnr. 30 sich ergibt, dass es für die Anwendung dieser Verordnung zur Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Scheidungsurteils keine Rolle spielt, auf welche Regeln das Gericht, das die ursprüngliche Entscheidung erlassen hat, seine Zuständigkeit gestützt hat, sofern sie auf Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003 gestützt werden kann.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
    14 - Zum System der "doppelten Kontrolle" der Rechte des säumigen Beklagten in der Verordnung Nr. 44/2001 vgl. das Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnrn.
  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
    9 - In der Lehre vgl. Kropholler, J., a. a. O. Vgl. auch, im Kontext des Brüsseler Übereinkommens, Urteil vom 21. Mai 1980, Denilauler (125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13): "Im Hinblick auf die dem Beklagten im Urteilsverfahren eingeräumten Garantien handhabt das Übereinkommen in seinem Titel III die Anerkennung und Vollstreckung sehr großzügig.".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht