Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Wolf Naturprodukte
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zeitlicher Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 66 - Pflicht zur Vollstreckung einer Entscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat, die vor dem Beitritt des ersuchten Staates zur ...
- EU-Kommission
Wolf Naturprodukte
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zeitlicher Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 66 - Pflicht zur Vollstreckung einer Entscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat, die vor dem Beitritt des ersuchten Staates zur ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
- EuGH, 21.06.2012 - C-514/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03
'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
In seinem Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006(10) hat der Gerichtshof ausdrücklich auf diese enge Verbindung zwischen beiden Regelungsblöcken Bezug genommen und in Randnr. 163 ausgeführt, dass "der vereinfachte Mechanismus der Anerkennung und Vollstreckung nach Artikel 33 Absatz 1 dieser Verordnung, nach dem die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden, ohne dass es dafür eines besonderen Verfahrens bedarf, und der grundsätzlich nach Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung dazu führt, dass die Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsmitgliedstaats nicht nachgeprüft wird, durch das gegenseitige Vertrauen gerechtfertigt, das die Mitgliedstaaten einander - insbesondere das Gericht des ersuchten Staates dem Gericht des Ursprungsstaats - in Anbetracht namentlich der Vorschriften des Kapitels II der Verordnung über die direkte Zuständigkeit entgegenbringen".10 - Slg. 2006, I-1145.
- EuGH, 16.07.2009 - C-168/08
EHEGATTEN, DIE ÜBER EINE GEMEINSAME DOPPELTE STAATSANGEHÖRIGKEIT IN DER UNION …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
12 - Gestützt wird diese Überlegung durch das Urteil vom 16. Juli 2009, Hadadi (C-168/08, Slg. 2008, I-6871), das im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (…ABl. L 338, S. 1) erging, und aus dessen Randnr. 30 sich ergibt, dass es für die Anwendung dieser Verordnung zur Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Scheidungsurteils keine Rolle spielt, auf welche Regeln das Gericht, das die ursprüngliche Entscheidung erlassen hat, seine Zuständigkeit gestützt hat, sofern sie auf Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2201/2003 gestützt werden kann. - EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
14 - Zum System der "doppelten Kontrolle" der Rechte des säumigen Beklagten in der Verordnung Nr. 44/2001 vgl. das Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnrn. - EuGH, 21.05.1980 - 125/79
Denilauler / Couchet
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10
9 - In der Lehre vgl. Kropholler, J., a. a. O. Vgl. auch, im Kontext des Brüsseler Übereinkommens, Urteil vom 21. Mai 1980, Denilauler (125/79, Slg. 1980, 1553, Randnr. 13): "Im Hinblick auf die dem Beklagten im Urteilsverfahren eingeräumten Garantien handhabt das Übereinkommen in seinem Titel III die Anerkennung und Vollstreckung sehr großzügig.".
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-185/15
Kostanjevec - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …
9 - Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 44/2001 vgl. Urteil Wolf Naturprodukte (…C-514/10, EU:C:2012:367, Rn. 19) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in derselben Rechtssache (C-514/10, EU:C:2012:54, Nr. 25).