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   Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2011 - C-412/10   

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https://dejure.org/2011,12679
Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2011 - C-412/10 (https://dejure.org/2011,12679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.09.2011 - C-412/10 (https://dejure.org/2011,12679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. September 2011 - C-412/10 (https://dejure.org/2011,12679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Homawoo

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht ("Rom II") - Zeitlicher Geltungsbereich

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Homawoo

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht (‚Rom II‘) - Zeitlicher Geltungsbereich“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht ('Rom II') - Zeitlicher Geltungsbereich

  • rechtsportal.de

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht ('Rom II') - Zeitlicher Geltungsbereich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2011 - C-412/10
    34 - Urteil vom 2. April 1998, EMU Tabac u.a. (C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36).
  • EuGH, 12.07.1979 - 9/79

    Koschniske / Raad van Arbeid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2011 - C-412/10
    Der Gerichtshof hat klar entschieden, dass "die Nichtbeachtung zweier Sprachfassungen ... im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes stehen [würde], wonach es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsverordnungen verbietet, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung für sich allein zu betrachten, sondern vielmehr dazu zwingt, sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 9/79, Koschniske, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6).
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