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   KAG Hamburg, 21.02.2007 - I MAVO 30/06   

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https://dejure.org/2007,45440
KAG Hamburg, 21.02.2007 - I MAVO 30/06 (https://dejure.org/2007,45440)
KAG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2007 - I MAVO 30/06 (https://dejure.org/2007,45440)
KAG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - I MAVO 30/06 (https://dejure.org/2007,45440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • gkag-hamburg.de
  • zmv-online.de PDF

    Zustimmung zur Eingruppierung und Zur-Verfügung-Stellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen

  • schiering.org

    Betriebsänderung, Sondervertretung gemäß § 23 MAVO, Übergangsmandat gemäß § 13d MAVO, Restmandat gemäß § 13e MAVO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.04.1998 - 10 ABR 17/97

    Sozialplan bei möglichem Betriebsübergang, Vorsorglicher Sozialplan bei

    Auszug aus KAG Hamburg, 21.02.2007 - I MAVO 30/06
    Die Anerkennung des Restmandats war auch vor Aufnahme der Vorschrift in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte durchaus anerkannt und beruhte auf der Überlegung, dass die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung, insbesondere in den Fällen einer Aufspaltung oder bei der Aufspaltung von Einrichtungen, die zur Folge haben, dass der Ursprungsbetrieb nicht mehr besteht, zu einem Leerlauf der Rechte führen würden, wenn die Mitarbeitervertretung nicht mehr tätig werden könnte (vgl. dazu auch BAG DB 1998, Seite 1471; DKK-Buschmann, § 21 b Rdziff. 2).
  • LAG Hessen, 06.05.2004 - 9 TaBVGa 61/04

    Voraussetzungen für die Entstehung eines Übergangsmandates; Anforderungen an die

    Auszug aus KAG Hamburg, 21.02.2007 - I MAVO 30/06
    Die Vertretung der aufnehmenden Einrichtung übernimmt dann automatisch die Vertretung der neu hinzugekommenen Mitarbeiter (vgl. Bleistein/ Thiel, MAVO, a.a.O. § 13 d Rn. 9; vgl. auch Hess. LAG vom 6.5.2004 - 9 TaBVGa 61/04 - LAGReport 2004, 379-380; Feudner, DB 2003, 882; GK-BetrVG/ Kreutz, 7. Aufl., § 21 a Rn. 60; Löwisch, BB 2001, 2162; Richardi/ Thüsing, 9. Aufl., § 21 a Rn.10).
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