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   KG, 07.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08)   

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https://dejure.org/2008,12774
KG, 07.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08) (https://dejure.org/2008,12774)
KG, Entscheidung vom 07.02.2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08) (https://dejure.org/2008,12774)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (2/08) (https://dejure.org/2008,12774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des anwaltlichen Zeugenbeistands auf Akteneinsicht; Zuständiger Spruchkörper für die Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Versagung der Akteneinsicht für den Zeugenbeistand durch die Bundesanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Akteneinsicht für Zeugenbeistand

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Akteneinsicht für Zeugenbeistand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01

    Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg NJW 2002, 1590).

    Grundlage der Entscheidung ist vielmehr das Wissen oder die Einschätzung des Zeugen selbst, sich bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung einer Verfolgung im Sinne von § 55 StPO auszusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2806, 2807).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen;

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Die Vorschrift des § 406e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte.
  • BVerfG, 15.01.2004 - 2 BvR 1895/03

    Rechtliches Gehör; Akteneinsicht des Verteidigers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Da das Ermittlungsverfahren der Klärung eines Verdachts dient und deshalb nicht von Anfang an "offen", das heißt unter Bekanntgabe aller ermittelten Tatsachen geführt werden kann, ist es mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Beschuldigten (vgl. dazu BVerfG wistra 2004, 179) oder Zeugen einen Informationsvorsprung hat, der ihr unter anderem auch die Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Auskunftsperson und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben ermöglicht.
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg NJW 2002, 1590).
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06
    Soweit § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO anordnet, dass die Entscheidung "des Vorsitzenden" unanfechtbar ist, wird damit für den Fall, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren angefochten wird, keine funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden begründet oder vorausgesetzt (vgl. KG, Beschluss vom 19. April 2001 - 4 VAs 1/01 - LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 - zitiert nach juris).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Dieser hat, sofern er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht nur als "Privatperson" im Sinne von § 475 StPO (HansOLG Hamburg NJW 2002, 1590; KG, Beschl. vom 7. Februar 2008 (1) 2 BJs 58/06-2 (2/08) - juris m. w. N.; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 68 b Rdn. 24).
  • LG Berlin, 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07

    Strafverfahren: Akteneinsicht durch den Kapitalanleger bei einem Verfahren wegen

    Erst recht ist daher dem nicht durch die Straftat verletzten Zeugen und seinem Beistand die Akteneinsicht zu verweigern, wenn dies Verfahrenszwecke gefährdet (vgl. KG Beschluss vom 07. Februar 2008 - [1] 2 BJs 58/06 - 2 [2/08]).
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