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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19   

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https://dejure.org/2019,25743
LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19 (https://dejure.org/2019,25743)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19 (https://dejure.org/2019,25743)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2019 - 10 TaBVGa 1001/19 (https://dejure.org/2019,25743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Taschenkontrollen - Regelungsabrede - erstmals gewählter Betriebsrat - Kündigung einer Regelungsabrede

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 5
    Kündigung einer Regelungsabrede durch den Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung einer Regelungsabrede durch den Betriebsrat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Regelungen zu Taschenkontrollen nicht einseitig ändern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch Abreden binden den Arbeitgeber

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Regelungsabreden mit dem Betriebsrat binden den Arbeitgeber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    Die Willensbildung auf Seiten des Betriebsrats findet grundsätzlich in diesem als Gremium statt (vgl. BAG, Beschluss vom 22. März 2016- 1 ABR 14/14).
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Unterlassungsbegehrens (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    Vor dem Hintergrund einer grundlegenden Entscheidung des BAG aus dem Jahr 1994 (Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93) ist es inzwischen gefestigte Rechtsprechung, dass dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG auch ohne grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers i.S.d. § 23 Abs. 3 BetrVG ein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme zusteht (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 10/17).
  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    Eine Kündigungsmöglichkeit besteht bei Regelungsabreden unabhängig davon, ob sie einen Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung oder nur freiwillig zu regelnde Angelegenheiten betreffen (BAG, Beschluss vom 26. September 2018 - 7 ABR 18/16).
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17

    Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    Vor dem Hintergrund einer grundlegenden Entscheidung des BAG aus dem Jahr 1994 (Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93) ist es inzwischen gefestigte Rechtsprechung, dass dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG auch ohne grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers i.S.d. § 23 Abs. 3 BetrVG ein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme zusteht (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 10/17).
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    Dabei gilt analog § 77 Abs. 5 BetrVG auch eine Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern keine andere Frist vereinbart ist (BAG, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2009 - 4 TaBV 12/09

    Unterlassungsanspruch, Anordnung, Überstunden, Arbeitszeitkonto, Arbeitgeberin,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    Der Betriebsrat hat diesen mitbestimmungsfreien Zeitraum hinzunehmen (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. August 2009 - 4 TaBV 12/09).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 TaBVGa 10/08
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
    In Ermangelung einer Verletzung seines Mitbestimmungsrechts besteht somit auch kein Unterlassungsanspruch (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 8 TaBVGa 10/08).
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