Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 74 Abs 1 S 2 BetrVG, § 77 Abs 5 TVÜ-L
Taschenkontrollen - Regelungsabrede - erstmals gewählter Betriebsrat - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
Taschenkontrollen - Regelungsabrede - erstmals gewählter Betriebsrat - Kündigung einer Regelungsabrede - rechtsportal.de
BetrVG § 77 Abs. 5
Kündigung einer Regelungsabrede durch den Betriebsrat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung einer Regelungsabrede durch den Betriebsrat
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf Regelungen zu Taschenkontrollen nicht einseitig ändern
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Auch Abreden binden den Arbeitgeber
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Regelungsabreden mit dem Betriebsrat binden den Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 09.04.2019 - 34 BVGa 3353/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14
Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Die Willensbildung auf Seiten des Betriebsrats findet grundsätzlich in diesem als Gremium statt (vgl. BAG, Beschluss vom 22. März 2016- 1 ABR 14/14). - BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Unterlassungsbegehrens (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Vor dem Hintergrund einer grundlegenden Entscheidung des BAG aus dem Jahr 1994 (Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93) ist es inzwischen gefestigte Rechtsprechung, dass dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG auch ohne grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers i.S.d. § 23 Abs. 3 BetrVG ein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme zusteht (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 10/17).
- BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht bei Regelungsabreden unabhängig davon, ob sie einen Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung oder nur freiwillig zu regelnde Angelegenheiten betreffen (BAG, Beschluss vom 26. September 2018 - 7 ABR 18/16). - BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17
Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Vor dem Hintergrund einer grundlegenden Entscheidung des BAG aus dem Jahr 1994 (Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93) ist es inzwischen gefestigte Rechtsprechung, dass dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG auch ohne grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers i.S.d. § 23 Abs. 3 BetrVG ein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme zusteht (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 10/17). - BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Antrag auf Unterlassung von Überstunden
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Dabei gilt analog § 77 Abs. 5 BetrVG auch eine Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern keine andere Frist vereinbart ist (BAG, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91). - LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2009 - 4 TaBV 12/09
Unterlassungsanspruch, Anordnung, Überstunden, Arbeitszeitkonto, Arbeitgeberin, …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
Der Betriebsrat hat diesen mitbestimmungsfreien Zeitraum hinzunehmen (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. August 2009 - 4 TaBV 12/09). - LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 TaBVGa 10/08
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2019 - 10 TaBVGa 1001/19
In Ermangelung einer Verletzung seines Mitbestimmungsrechts besteht somit auch kein Unterlassungsanspruch (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 8 TaBVGa 10/08).