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   LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07   

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LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07 (https://dejure.org/2007,6834)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2007 - 11 Sa 611/07 (https://dejure.org/2007,6834)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2007 - 11 Sa 611/07 (https://dejure.org/2007,6834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; HwO §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1, Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei offenbarer Unsachlichkeit einer innerbetrieblichen Unternehmerentscheidung; Notwendigkeit des unmittelbaren Erfassens des betroffenen Arbeitsverhältnisses durch den Schutzzweck der verletzten Norm zur Bejahung einer ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; HwO §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1, Abs. 3
    Xxx

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher Unternehmerentscheidung - widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin bei Kündigung des Zahntechnikermeisters ohne rechtzeitige Beantragung einer Ausnahmebewilligung zur Fortführung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Es bleibt unentschieden, ob nur dann eine offensichtlich unsachliche unternehmerische Entscheidung, die zu einer sozialwidrigen betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG führt, vorliegt, wenn der Schutzzweck der verletzten Norm das betroffene Arbeitsverhältnis unmittelbar erfasst (so z. B. BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).

    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (st. Rspr., z. B. BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).

    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist nicht zu prüfen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern ob, und in welchem Umfang das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer entfallen ist (st. Rspr., z. B. BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr., z. B. BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - a. a. O.).

    Offenbar unsachlich können z. B. Unternehmerentscheidungen sein, die unmittelbar oder mittelbar gegen Gesetze oder Verträge verstoßen, ihrer Umgehung dienen, oder die sich nur unter Verstoß gegen Gesetzes- bzw. Tarifrecht, gegen betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben bzw. gegen Gesellschaftsverträge oder Satzungen realisieren lassen (BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - a. a. O.; vgl. auch BAG 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124; BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - EzA § 2 KSchG Nr. 50 KR/Etzel, 8. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rz. 523; APS/Kiel, 3. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rz. 467a m. w. N.).

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise nur dann eine offensichtliche unsachliche unternehmerische Entscheidung angenommen, wenn der Schutzweck der verletzten Norm das betroffene Arbeitsverhältnis unmittelbar erfasst (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 103; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - a. a. O.).

    In jedem Fall findet nicht nur eine eingeschränkte Missbrauchskontrolle, sondern eine Rechtskontrolle durch die Arbeitsgerichte statt (BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - a. a. O.).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    In der Einführung des Befähigungsnachweises und der Eintragung in die Handwerksrolle sah er ein geeignetes und notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Ziels (BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 - BVerfGE 13, 97, 107 ff. mit umfangreichen Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte der Handwerksordnung; BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83 - BGHZ 88, 240, 244).

    Maßgebend war vielmehr das Interesse an der Erhaltung und Förderung eines gesunden, leistungsfähigen Handwerksstandes als Ganzes (BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 - BVerfGE 13, 97, 110).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    In der Einführung des Befähigungsnachweises und der Eintragung in die Handwerksrolle sah er ein geeignetes und notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Ziels (BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 - BVerfGE 13, 97, 107 ff. mit umfangreichen Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte der Handwerksordnung; BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83 - BGHZ 88, 240, 244).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Offenbar unsachlich können z. B. Unternehmerentscheidungen sein, die unmittelbar oder mittelbar gegen Gesetze oder Verträge verstoßen, ihrer Umgehung dienen, oder die sich nur unter Verstoß gegen Gesetzes- bzw. Tarifrecht, gegen betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben bzw. gegen Gesellschaftsverträge oder Satzungen realisieren lassen (BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - a. a. O.; vgl. auch BAG 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124; BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - EzA § 2 KSchG Nr. 50 KR/Etzel, 8. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rz. 523; APS/Kiel, 3. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rz. 467a m. w. N.).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Wie aus ihrem Schreiben vom 27.06.2006 an die Handwerkskammer Düsseldorf in Verbindung mit ihrem Vorbringen in ihrem Schriftsatz vom 30.07.2007 hervorgeht, wollte die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, der für ihre Wirksamkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG maßgeblich ist (z. B. BAG 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; vgl. auch BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; BAG 22.09.2005 - 2 AZR 365/04 - juris), ihr Dental-Labor nach dem Ablauf der Kündigungsfrist des Klägers am 31.12.2006 entsprechend den Vorschriften der Handwerksordnung fortführen.
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Offenbar unsachlich können z. B. Unternehmerentscheidungen sein, die unmittelbar oder mittelbar gegen Gesetze oder Verträge verstoßen, ihrer Umgehung dienen, oder die sich nur unter Verstoß gegen Gesetzes- bzw. Tarifrecht, gegen betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben bzw. gegen Gesellschaftsverträge oder Satzungen realisieren lassen (BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - a. a. O.; vgl. auch BAG 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124; BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - EzA § 2 KSchG Nr. 50 KR/Etzel, 8. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rz. 523; APS/Kiel, 3. Aufl. 2007, § 1 KSchG Rz. 467a m. w. N.).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Wie aus ihrem Schreiben vom 27.06.2006 an die Handwerkskammer Düsseldorf in Verbindung mit ihrem Vorbringen in ihrem Schriftsatz vom 30.07.2007 hervorgeht, wollte die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, der für ihre Wirksamkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG maßgeblich ist (z. B. BAG 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; vgl. auch BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; BAG 22.09.2005 - 2 AZR 365/04 - juris), ihr Dental-Labor nach dem Ablauf der Kündigungsfrist des Klägers am 31.12.2006 entsprechend den Vorschriften der Handwerksordnung fortführen.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise nur dann eine offensichtliche unsachliche unternehmerische Entscheidung angenommen, wenn der Schutzweck der verletzten Norm das betroffene Arbeitsverhältnis unmittelbar erfasst (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 103; BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - a. a. O.).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Betriebliche Erfordernisse i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Ursachen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) ergeben (st. Rspr., z. B. BAG 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 60; BAG 18.10.2006 - 2 AZR 435/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
    Wie aus ihrem Schreiben vom 27.06.2006 an die Handwerkskammer Düsseldorf in Verbindung mit ihrem Vorbringen in ihrem Schriftsatz vom 30.07.2007 hervorgeht, wollte die Beklagte im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, der für ihre Wirksamkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG maßgeblich ist (z. B. BAG 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; vgl. auch BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; BAG 22.09.2005 - 2 AZR 365/04 - juris), ihr Dental-Labor nach dem Ablauf der Kündigungsfrist des Klägers am 31.12.2006 entsprechend den Vorschriften der Handwerksordnung fortführen.
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung -

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