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LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23 |
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Volltextveröffentlichung
- versicherungsrechtsiegen.de
Rechtsschutzversicherung: Kosten für Stichentscheid erstattet
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- BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88
Anforderungen an Stichentscheid
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23
Es ist anerkannt in der Rechtsprechung, dass der Stichentscheid losgelöst von der reinen Interessenvertretung alle rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen hat, auf die der Rechtsschutzversicherer seine Deckungsablehnung stützt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 922;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, § 3a ARB Rn. 349 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19
Vorbehaltslose Zahlung der Klagesumme führt zur Kostenlast der Beklagten
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23
Teilweise wird sogar angenommen, dass die Erfüllung des Klägerbegehrens für die Erledigungserklärung der Beklagten ausreichen soll (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 7.6.2019 - 17 W 8/19). - OLG Karlsruhe, 01.02.1990 - 12 U 218/89
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23
Abs. 2 die Kosten des Stichentscheids in jedem Fall und unabhängig von dessen Ergebnis zu tragen (s. auch OLG Karlsruhe r+s 1990, 239). - OLG Hamm, 24.07.1990 - 21 U 37/90
Auszug aus LG Berlin, 03.07.2023 - 23 O 61/23
Es ist vielmehr ausreichend, wenn sich der hierauf gerichtete Wille schlüssig im Wege der Auslegung aus dem prozessualen Verhalten ergibt (vgl. BGH NJW-RR 91, 121).