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   LG Berlin, 20.07.2023 - 93 O 110/22   

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https://dejure.org/2023,25128
LG Berlin, 20.07.2023 - 93 O 110/22 (https://dejure.org/2023,25128)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2023 - 93 O 110/22 (https://dejure.org/2023,25128)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - 93 O 110/22 (https://dejure.org/2023,25128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3a UWG, § 3 FeiertG NW, § 7 Abs 2 LÖG NW
    Wettbewerbsverstoß durch einen Arzneimittel-Schnelllieferdienst: Auslieferung von Arzneimitteln durch Fahrradboten in Nordrhein-Westfalen an Sonn- und Feiertagen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Botendienst am Sonntag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Münster, 12.01.2017 - 22 O 93/16

    Unterlassungsanspruch bzgl. Durchführung der Lieferungen von Getränken an

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2023 - 93 O 110/22
    Die Ladenöffnungszeiten bzw. Sonn-/Feiertagsgesetze sind Marktverhaltensregeln (LG Münster, GRUR-RR 2017, 508 m.w.N., beck-online).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 3 C 21.10

    Apotheke; Notdienst; Dienstbereitschaft; Befreiung; Öffnungszeit; Schließzeit;

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2023 - 93 O 110/22
    Die Öffnungszeiten der Apotheken, die Notdienstbereitschaften und damit auch die (abgeleitete) Möglichkeit der Beklagten im Wege der Botenlieferungen für die Apotheken tätig zu werden, ergeben sich insgesamt nur aus dem Zusammenspiel apothekenrechtlicher Vorschriften und der jeweiligen Ladenschlussgesetze der Länder (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2011 - 3 C 21/10, beck-online).
  • LG Köln, 20.04.2023 - 81 O 70/22

    Wettbewerbsrecht: Apotheken-Lieferdienst an Sonn- und Feiertagen

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2023 - 93 O 110/22
    Lieferverkehr hat werktäglichen Charakter und dazu gehört auch die Auslieferung von Waren (vgl. LG Köln, Urteil vom 16.03.23 - 81 O 70/22, beck-online).
  • VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912

    Schließungsanordnung für Apotheken; Dienstbereitschaft an Feiertagen

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2023 - 93 O 110/22
    Für diese Auslegung spricht auch in teleologischer Hinsicht, dass § 23 ApBetrO kein Privileg der Apotheken sein soll, sich während der Ladenschlusszeiten wirtschaftlich betätigen zu dürfen, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichern soll (vgl. VG München, Urteil vom 23.05.2013 - M 16 K 12.4912, beck-online m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.01.2024 - 6 U 65/23

    Apotheken-Lieferservice an Sonn- und Feiertagen trotz Widerspruchs in der

    (1) Gemessen an diesen Grundsätzen hat das Landgericht (ebenso auch das Landgericht Berlin in dem Parallelverfahren, das der Kläger gegen den Lieferdienst angestrengt hat, Urteil vom 22.06.2023 = PharmR 2023, 598, überreicht auch als Anlage BK1, Bl. 250 ff. eA) mit Recht angenommen, dass sich der Streichung des Verweises auf Ladenschlussvorschriften des Bundes nicht entnehmen lässt, dass nunmehr die Ländervorschriften über den Ladenschluss durch § 23 Abs. 1 S. 1 ApoBetrO verdrängt werden sollten.
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