Rechtsprechung
LG Berlin, 22.06.2023 - 64 S 280/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Begründungsanforderungen für das Bedürfnis der anteiligen Untervermietung einer Wohnung während einer mehrmonatigen "Workation"
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anspruch auf Untervermietung für eine "Workation"
- mietrechtkreuztal.de
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Untervermietung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrmonatige "Workation" kann berechtigtes Interesse für Untervermietung sein
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Untervermietungswunsch wegen "Workation" muss konkret begründet werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zustimmung zur Untervermietung wegen mehrmonatiger Workation setzt Darlegung der konkreten Pläne voraus - Angabe des Aufenthaltsorts und Zeitpunkt der Rückkehr
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berechtigtes Interesse an Untervermietung bedarf detaillierter Darlegung! (IMR 2023, 497)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 14.09.2022 - 211 C 71/22
- LG Berlin, 22.06.2023 - 64 S 280/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05
Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2023 - 64 S 280/22
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als berechtigt "jedes, auch höchstpersönliche Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht" (vgl. BGH - VIII ZR 4/05 -, Urt. v. 23.11.2005, GE 2006, 249 f., Rn. 8 m. V. a.BGHZ 92, 213, 219, zitiert nach juris). - BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84
Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die …
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2023 - 64 S 280/22
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als berechtigt "jedes, auch höchstpersönliche Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht" (vgl. BGH - VIII ZR 4/05 -, Urt. v. 23.11.2005, GE 2006, 249 f., Rn. 8 m. V. a.BGHZ 92, 213, 219, zitiert nach juris).
Redaktioneller Hinweis
Die Berufung ist nach Zustellung des Hinweisbeschlusses zurückgenommen worden.