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   LG Bielefeld, 22.05.2009 - 1 O 136/09   

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https://dejure.org/2009,31538
LG Bielefeld, 22.05.2009 - 1 O 136/09 (https://dejure.org/2009,31538)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 22.05.2009 - 1 O 136/09 (https://dejure.org/2009,31538)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 1 O 136/09 (https://dejure.org/2009,31538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vorstandsmitglieds einer Sparkasse auf Unterlassung der Veröffentlichung seiner jährlichen Bezüge; Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Falle der staatlichen Anordnung einer Veröffentlichung von Bezügen; Verfassungsmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus LG Bielefeld, 22.05.2009 - 1 O 136/09
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 115, 320, 341).

    Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten zu (BVerfGE 115, 320, 341).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus LG Bielefeld, 22.05.2009 - 1 O 136/09
    In das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird im Falle einer staatlich angeordneten öffentlichen Bekanntmachung solcher Informationen in allgemein zugängliche Quellen eingegriffen (vgl. BVerfGE 78, 77, 84 ff.).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus LG Bielefeld, 22.05.2009 - 1 O 136/09
    Das Gericht ist auch nicht durch Art. 100 Abs. 1 GG daran gehindert, vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des BVerfG vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, da dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsache hierdurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 2749).
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