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LG Bochum, 07.06.2023 - 4 O 238/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10
Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten …
Auszug aus LG Bochum, 07.06.2023 - 4 O 238/22
Der Kläger war berechtigt, dass Fahrzeug zum Restwert zu veräußern - selbst ohne der Beklagten das Gutachten mit der Restwertschätzung zuvor übermitteln zu müssen (BGH, NJW 2011, 667); erst Recht war der Kläger nicht verpflichtet, nahezu ein halbes Jahr nach dem Schadengutachten auf ein Restwertangebot der Beklagten zu warten. - BGH, 04.12.1956 - VI ZR 80/56
Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug
Auszug aus LG Bochum, 07.06.2023 - 4 O 238/22
Hält das Erstfahrzeug wegen eines einbiegenden Fahrzeugs zu Recht an, so ist in der Regel von der Alleinhaftung des Auffahrenden auszugehen (vgl. BGH, VersR 1957, 65).