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   LG Düsseldorf, 21.02.2020 - 40 O 66/16   

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https://dejure.org/2020,80694
LG Düsseldorf, 21.02.2020 - 40 O 66/16 (https://dejure.org/2020,80694)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2020 - 40 O 66/16 (https://dejure.org/2020,80694)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 40 O 66/16 (https://dejure.org/2020,80694)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16

    Anspruch eines Besonderen Vertreters auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.02.2020 - 40 O 66/16
    Die Pflichtwidrigkeiten bei der Vorbereitung und Umsetzung des Geschäfts folgen schon aus den Feststellungen des besonderen Vertreters, die er in das Verfahren LG Duisburg 22 0 50/16 eingeführt hat und die unter anderem Grundlage der vom LG Duisburg erlassenen einstweiligen Verfügung vom 09.06.2016 waren:.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 6 U 215/16

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisses durch die beklagte Aktiengesellschaft im

    Der u.a. mit den Stimmen der Klägerin gefasste Beschluss zu Top 7 über die Abberufung des besonderen Vertreters (Anlage MP8) ist Gegenstand einer Anfechtungsklage (Landgericht Düsseldorf 40 O 66/16).

    Die Akten LG Düsseldorf 40 O 75/15 und 40 O 66/16 waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20

    Wirksamkeit von in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.02.2020 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 08.05.2020 (40 O 66/16) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt (sinngemäß), die Berufung der Beklagten zurückzuweisen und unter teilweiser Abänderung des am 21.02.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (40 O 66/16).

    Die Beklagte beantragt (sinngemäß), die Berufung der Klägerin zurückzuweisen und die Klage unter teilweiser Abänderung des am 21.02.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (40 O 66/16) insgesamt abzuweisen.

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