Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 21.02.2020 - 40 O 66/16 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.02.2020 - 40 O 66/16
- LG Düsseldorf, 08.05.2020 - 40 O 66/16
- OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20
- BGH, 28.11.2023 - II ZR 214/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16
Anspruch eines Besonderen Vertreters auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.02.2020 - 40 O 66/16
Die Pflichtwidrigkeiten bei der Vorbereitung und Umsetzung des Geschäfts folgen schon aus den Feststellungen des besonderen Vertreters, die er in das Verfahren LG Duisburg 22 0 50/16 eingeführt hat und die unter anderem Grundlage der vom LG Duisburg erlassenen einstweiligen Verfügung vom 09.06.2016 waren:.
- OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 6 U 215/16
Zulässigkeit eines Anerkenntnisses durch die beklagte Aktiengesellschaft im …
Der u.a. mit den Stimmen der Klägerin gefasste Beschluss zu Top 7 über die Abberufung des besonderen Vertreters (Anlage MP8) ist Gegenstand einer Anfechtungsklage (Landgericht Düsseldorf 40 O 66/16).Die Akten LG Düsseldorf 40 O 75/15 und 40 O 66/16 waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20
Wirksamkeit von in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.02.2020 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 08.05.2020 (40 O 66/16) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt (sinngemäß), die Berufung der Beklagten zurückzuweisen und unter teilweiser Abänderung des am 21.02.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (40 O 66/16).
Die Beklagte beantragt (sinngemäß), die Berufung der Klägerin zurückzuweisen und die Klage unter teilweiser Abänderung des am 21.02.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (40 O 66/16) insgesamt abzuweisen.