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   LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HK O 23/12   

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https://dejure.org/2012,37903
LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HK O 23/12 (https://dejure.org/2012,37903)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09.08.2012 - 2 HK O 23/12 (https://dejure.org/2012,37903)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09. August 2012 - 2 HK O 23/12 (https://dejure.org/2012,37903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Sonderprüfers im Zusammenhang mit der Bestellung des Sonderprüfers zur Überwachung und Prüfung einer Maßnahme der Geschäftsführung

  • Betriebs-Berater

    Sonderprüfung des GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2970
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 248/95

    Rechtsnatur von Honorarforderungen einer Anwaltssozietät

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
    C ist durch das Schreiben der IHK Rhein-Neckar vom 11. Mai 2011 ausdrücklich als Mitglied der "KEIPER & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" zum Sonderprüfer bestellt worden mit der Folge, dass das Honorar der Gesellschaft zusteht (vgl. BGH NJW 96, 2859 betreffend eine Sozietät von Rechtsanwälten).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 5 U 189/09

    GmbH-Recht: Zwangsweise Entziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
    Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12.10.2010 - Az: 5 U 189/09 - (veröffentlicht in GmbHR 2011, 1320) beruft, betraf der dort entschiedene Fall die zwangsweise Einziehung eines Geschäftsanteils und nicht den der - wie hier - Kündigung der Gesellschafterstellung durch einen Gesellschafter.
  • OLG Frankfurt, 26.11.1996 - 5 U 111/95

    Fortgeltung der Gesellschafterrechte bei Einziehung von GmbH-Geschäftsanteil

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
    Für den Fall einer nach Kündigung des Gesellschafters beschlossenen Einziehung seines Geschäftsanteils gegen Entschädigung hat auch das OLG Frankfurt (NJW-RR 1997, 612 ) entschieden, dass die Gesellschafterrechte bis zur Leistung des Einziehungsentgeltes fortbestehen und auch nicht zum Ruhen kommen.
  • KG, 06.02.2006 - 23 U 206/04

    GmbH: Mitgliedschaftsrechte eines durch Einziehungsbeschluss ausgeschiedenen

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
    Der Beklagten hilft auch die Berufung auf die Entscheidung des Kammergerichts in NZG 2006, 437) nicht weiter.
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