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   LG Frankenthal, 27.10.2023 - 8 O 209/23   

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https://dejure.org/2023,31135
LG Frankenthal, 27.10.2023 - 8 O 209/23 (https://dejure.org/2023,31135)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 27.10.2023 - 8 O 209/23 (https://dejure.org/2023,31135)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 8 O 209/23 (https://dejure.org/2023,31135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • baurechtsiegen.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Immobilie im einstweiligen Verfügungsverfahren!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabe der Immobilie im einstweiligen Verfügungsverfahren! (IBR 2024, 1024)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 20.08.2019 - 21 W 17/19

    Anspruch auf Übergabe einer fertiggestellten Wohneinheit an Erwerber durch

    Auszug aus LG Frankenthal, 27.10.2023 - 8 O 209/23
    Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerber einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2021 - 4 W 56/20; KG, Urteil vom 20.08.2019 - 21 W 17/19 -).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2020 - 4 W 56/20

    Muhterem Aras unterliegt teilweise: "Islamische Sprechpuppe" ist keine

    Auszug aus LG Frankenthal, 27.10.2023 - 8 O 209/23
    Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerber einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2021 - 4 W 56/20; KG, Urteil vom 20.08.2019 - 21 W 17/19 -).
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