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   LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05   

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https://dejure.org/2006,18931
LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05 (https://dejure.org/2006,18931)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.09.2006 - 32 T 12/05 (https://dejure.org/2006,18931)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. September 2006 - 32 T 12/05 (https://dejure.org/2006,18931)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2007, 294
  • Rpfleger 2006, 659
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05
    Die Vorlagepflicht soll nach der Rechtsprechung des EuGH hauptsächlich der Unterrichtung Dritter dienen, damit sie beurteilen können, ob sie in Rechtsbeziehungen zu der Gesellschaft treten wollen (vgl. EuGH, Beschluss vom 23.09.2004 zu C-435/02 und C-103/03, Nr. 35; BGH ZIP 2006, 23, 24).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04

    Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05
    Gegenteiliges lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (ZIP 2005, 1145 ff) herleiten.
  • BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen gesetzgeberischen Unterlassens;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05
    Die Vorlagepflicht soll nach der Rechtsprechung des EuGH hauptsächlich der Unterrichtung Dritter dienen, damit sie beurteilen können, ob sie in Rechtsbeziehungen zu der Gesellschaft treten wollen (vgl. EuGH, Beschluss vom 23.09.2004 zu C-435/02 und C-103/03, Nr. 35; BGH ZIP 2006, 23, 24).
  • OLG München, 10.08.2005 - 31 Wx 61/05

    Keine Befreiung von der Prüfung durch Abschlussprüfer bei Jahresabschlüssen aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05
    Ab diesem Zeitpunkt treffen ihn nach § 155 Abs. 1 InsO die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungsführung und zwar sowohl für den Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als auch den Zeitraum davor (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 85; Münch.Komm.-Füchsl-Weishäupl, § 155 InsO, Rn. 4; Frankfurter Kommentar - Boochs, 3. Aufl., § 155 InsO, Rn. 19).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2004 - 3 W 281/03

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 04.09.2006 - 32 T 12/05
    Eine weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss ist weder nach § 27 Abs. 1 FGG zulässig noch war nach entsprechender Anwendung des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO im Interesse der Sicherheit und einer einheitlichen Rechtsanwendung zuzulassen, denn die weitere Beschwerde ist nach § 140 a Ab. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 4 FGG von Gesetzes wegen ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2004, 133).
  • LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08

    Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch

    Jedermann soll sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage der jeweiligen Kapitalgesellschaft machen können, um imstande zu sein, die aufgrund der Haftungsbeschränkung bestehenden Risiken abzuwägen (vgl. LG Frankfurt NZI 2007, 294, 295; BayObLG NJW-RR 1995, 798; OLG Frankfurt a.M., BB 1993, 1842, 1843).
  • LG Frankfurt/Main, 01.10.2007 - 16 T 30/07

    Unterlassene Offenlegung des Jahresabschlusses: Ordnungsgeld gegen den

    Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht den Einspruch verworfen und das angedrohte Ordnungsgeld festgesetzt, wobei es unter Hinweis auf einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt an der Oder vom 04.09.2006 (Rpfleger 2006, 659) die Auffassung vertreten hat, auch in einem masselosen Insolvenzverfahren sei der Insolvenzverwalter zur Offenlegung der Jahresabschlüsse verpflichtet.
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